Verschlechterung bei ALG1-Sonderregelung für Publizisten und Künstler geplant

16. Juli 2015

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles plant bei der Novellierung der Sonderregelung für den Bezug von Arbeitslosengeld unter erleichterten Bedingungen (§ 142 Absatz 2 SGB III) eine Rolle rückwärts, die den Empfängerkreis weiter einschränken könnte. Das wurde am Rande des Empfangs der

CDU/CSUBundestagsfraktion im Vorfeld der Verleihung des Deutschen Filmpreises am 19. Juni 2015 in Berlin bekannt.

Die Regelung betrifft Journalistinnen und Journalisten, die überwiegend eine kurz-befristete Beschäftigungen ausüben und für die der Arbeitgeber und sie selbst Beiträge für die Sozial- und Arbeitslosenversicherung abführen. Obwohl regelmäßig Beiträge regelmäßig gezahlt werden, können sie meist keine Leistungen beziehen, da die sie die Anwartschaftszeiten nicht erreichen.

2009 verabschiedete der Bundestag auf Druck der Verbände von Schauspielern und Regisseuren Sonderregelungen für Künstler und Publizisten mit einem komplizierten Regelwerk. 2012 wurde das Gesetz novelliert. Es sieht vor, dass die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld durch Versicherungszeiten von mindestens sechs Monaten (anstelle von 12 Monaten) innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist erfüllt werden kann.

Viele Kolleginnen und Kollegen gingen trotzdem leer aus. Denn wer mit seinen Einnahmen die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung überschreitet, verliert seine Ansprüche. Die Verbände der Kreativen drängten daher auf den Wegfall dieser Regelung.

Nahles plant dagegen eine radikale Änderung der Anwartschaftszeiten. Nur wer 360 Tage in drei Jahren versicherungspflichtig beschäftigt ist, erwirbt Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eine ähnliche Regelung galt bis zur Verabschiedung der Hartz-Gesetze.

Die von Nahles bevorzugte Lösung dürfte insbesondere zu Lasten von Berufsanfängern gehen, trifft aber bei den Vertretern der Kreativen allgemein auf Ablehnung.

Der DJV Berlin hat Michael Konken nochmals auf das drängende Problem aufmerksam gemacht, da die Novellierung der Sonderregelung durch den Bundestag bis zum 1. Januar 2016 erfolgt sein soll. Er versprach, sich im Interesse der Kolleginnen und Kollegen und in Umsetzung eines Verbandstagsbeschlusses von 2015 nochmals bei Andrea Nahles persönlich für eine Neuregelung einzusetzen.

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