Schiedsgericht
Das Schiedsgericht ist zuständig bei Streitigkeiten des DJV Berlin - JVBB mit einzelnen Mitgliedern, bei Konflikten unter sowie mit Mitgliedern (soweit das Vereinsinteresse berührt ist) und bei Unstimmigkeiten zwischen Organen oder Gremien des Vereins. Es befasst sich außerdem mit Fragen, die hinsichtlich der Auslegung und Anwendung der Satzung entstehen.
§ 13 der Satzung des DJV Berlin-JVBB: Schiedsgericht
13.1 Das Schiedsgericht besteht aus zehn Verbandsmitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Sie müssen mindestens fünf Jahre Mitglieder des DJV sein und sollen über eine langjährige journalistische Berufserfahrung verfügen.
13.2 Zuständigkeit und Arbeitsweise des Schiedsgerichts sind in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Schiedsgerichtsordnung geregelt. Sie wird mit einfacher Mehrheit der gültigen Stimmen von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Auf der Mitgliederversammlung 2020 wurden folgende Mitglieder des Schiedsgerichts gewählt:
- Ulrich Hottelet
- Peter Kolbe
- Inge Kundel-Saro
- Gabriele von Moltke
- Peter Pistorius
- Ann Schäfer
- Renate Thiemann
- Sylvia Wassermann
- Josef Zens
- Almut Zimdahl
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