Kassenprüfer/innen
§ 14 der Satzung des DJV Berlin-JVBB: Kassenprüferinnen und Kassenprüfer
14.1 Die Mitgliederversammlung wählt mindestens drei Kassenprüfer/innen. Sie erstatten der Mitgliederversammlung jährlich Bericht.
14.2 Kassenprüfer/innen haben das Recht, die Kasse sowie die Buchungs- und Bilanzunterlagen des Verbandes jederzeit – auch unangemeldet - zu kontrollieren. Sie prüfen auch den dazugehörigen Schriftverkehr und Verträge, die Auswirkungen auf Beschlüsse, Ausgaben und den Etat haben.
Auf der Mitgliederversammlung am 26. September 2020 wurden
- Petra Hannen
- Holger Hansen
- Udo Ladewig
für die Position der Kassenprüfer/innen des DJV Berlin - JVBB gewählt.