Wie weiter mit der VG Wort?

1. September 2016

Bei der VG Wort geht es nach dem Urteil des BGH, der die bisherige Ausschüttungspraxis gekippt hat, ums Ganze. Am gestrigen Mittwochabend ließen sich Mitglieder von JVBB, DJV Berlin und ver.di über die Pläne der VG Wort informieren und stellten anschließend dem VG-Wort-Geschäftsführer Robert Staats kritische Fragen. Staats plädierte dafür, das Urteil nicht dafür zu nutzen, um die Verleger aus der VG Wort hinauszudrängen. Die vor allem von Freischreiber vertretene Idee, man könne die Ausschüttung an Journalisten und andere Urheber verdoppeln, wenn die Verlage nicht mehr beteiligt würden, hält er – wie auch der DJV Bundesverband - für realitätsfremd. Sein Hauptargument: Die sogenannte Kopiervergütung, aus der das Gros der Einnahmen der VG Wort kommt, sei schon fast an der von den Gerichten angenommenen Höchstgrenze angelangt. Die Abgabe, die beispielweise beim Kauf eines Druckers fällig würde, ließe sich kaum noch steigern. Und wenn, dann hätten die Verleger rechtlich gute Chancen, mit einer eigenen Verwertungsgesellschaft ihrerseits Ansprüche durchzusetzen, wie schon beim Leistungsschutzrecht auf Filme und Tonträger. Die würden die Ausschüttungen an die Urheber wieder vermindern. Ein Nullsummenspiel also.

Der VG Wort-Vertreter stellte demgegenüber die Vorteile einer Verwertungsgesellschaft gemeinsam mit den Verlegern heraus: Sie sei auch vom Gesetzgeber so gewollt gewesen. Bei der Novellierung des Urhebervertragsgesetzes 2007 sei das auch in der Begründung so formuliert, im eigentlichen Gesetzestext (§ 63a UrhG) jedoch so missverständlich ausgedrückt worden, dass der BGH die gegenwärtige Ausschüttungspraxis gekippt hat. Staats verwies auf einen Entschließungsantrag des Bundestages vom April dieses Jahres, der die Bundesregierung auffordert, zu prüfen, wie auch künftig eine Verlegerbeteiligung sichergestellt werden kann. Einen wesentlichen Vorteil hiervon sieht die VG Wort in der Möglichkeit, ohne Konflikte und langwierige Verhandlungen zwischen Verlegern und Urhebern Lizenzmodelle für sich rasant entwickelnde neue Onlineverwertungen zu schaffen. Getrennte Verwertungsgesellschaften dagegen würden voraussichtlich zu langjährigen Streits vor Gerichten führen – und damit einer vorläufigen Blockierung von Ausschüttungen.

Nicht alle Kritiker ließen sich auf dem Informationsabend von diesen Argumenten überzeugen. Bei manchen überwog weiter die Hoffnung, magere Autoreneinnahmen aus der Erstverwertung durch schnell erhöhte Ausschüttungen der VG Wort zu kompensieren. Auch die Kommunikationspolitik der VG Wort während der langen Prozesse bis hin zum Bundesgerichtshof stieß weiter auf Kritik.

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