Verbandsklagerecht zu Vergütungsregeln: Keine Unterstützung von Heiko Maas?

12. Dezember 2014 I Katharina Dockhorn

Wer als Journalist klagt, um die gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen (PDF) einzufordern, ist raus. Das weiß auch Matthias Schmid, Leiter des Referats Urheber- und Verlagsrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Er bereitet einen Entwurf für eine Novelle des Urhebervertragsrechts vor. Das Urhebervertragsrecht regelt die Verwertung von Werken, die durch das deutsche Urheberrecht geschützt sind. Seit einer Neufassung vor zwölf Jahren ist dort festgelegt, dass kreative Werke "angemessen" zu vergüten sind. In der Praxis fällt die "angemesene Vergütung" häufig aus: Nicht einmal zehn Prozent der deutschen Tageszeitungsverlage halten die Vergütungsregeln ein, die DJV und ver.di im Jahr 2010 mit den Verlegerverbänden abgeschlossen haben. Die Folge sind stagnierende und fallende Honorare. Viele Journalisten klagen über ein Ringen zwischen David und Goliath, bei dem sie schutzlos der Macht ihrer Auftraggeber ausgesetzt seien. Der DJV fordert seit langem ein Verbandsklagerecht, damit er im Interesse seiner Mitglieder die Einhaltung der Vergütungsregeln auf dem Klageweg erzwingen kann. Aus dem zuständigen Ministerium, das von Heiko Maas (SPD) geleitet wird, ist derzeit wenig Rückenwind für diese Forderung zu erwarten: Beim "Kongress Urheberrechtspolitik 2014" des Erich- Pommer-Instituts wiegelte Referatsleiter Schmid ab. Ob das Verbandsklagerecht in den Gesetzentwurf Eingang findet, steht angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag in den Sternen. Gegenwind gegen die DJV-Forderung kommt von den Lobbyisten der Verlage. Sie fürchten, dass Kreative auf Mindeststandards bei der Bezahlung und der Abgeltung von erweiterten Nutzungsrechten pochen. Eine Maximalforderung zugunsten der Urheber präsentierte kürzlich Philipp Otto, Redaktionsleiter der Plattform iRights.info, dem Deutschen Bundestag: "Eine gesetzlich festgeschriebene Mindestbeteiligung von 75 Prozent" an den Erlösen, die mit Medienprodukten erzielt werden. Mit der Einhaltung der ausgehandelten Vergütungsregeln, soviel steht fest, würden Deutschlands Medienhäuser entschieden besser fahren.

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