Urhebervertragsrechts-Gesetz soll im Sommer kommen

1. Juni 2015 I Katharina Dockhorn

Heiko Maas (SPD) kündigte bei der Verleihung der Deutschen Schauspielerpreise 2015 durch den BFFS am 29. Mai in Berlin an, die Rechte der Urheber zu stärken. Es könne nicht sein, dass Kreative, die eine angemessene Bezahlung einfordern, hinterher auf einer Schwarzen Liste zu landen, prangerte der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz in seiner Rede an. Diese Erfahrung fließt in den Entwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts ein, den der Politiker im Sommer vorlegen will.

Der gesetzliche Anspruch auf angemessene Vergütung besteht seit der Reform des Gesetzes 2002. Gewerkschaften und Verbände der Kreativen beklagen jedoch, dass ihre Mitglieder dieses Recht zu selten durchsetzen können. Mit ihrer Feststellung trafen sie bei Maas auf offene Ohren. „Kreative brauchen sowohl einzelvertraglich als auch kollektiv geeignete Rechte, um faire Vergütungsstandards gegen strukturell meist überlegene Verwerter tatsächlich auch durchsetzen zu können“, stellte der Minister auch in einem Interview bei „proMedia“ fest. Der DJV fordert ein Verbandsklagerecht.

Drehbuchautor Fred Breinersdorfer (Sophie Scholl, Elser) appellierte in seiner flammenden Dankesrede für den Ehrenpreis an die Europäische Kommission, die Kreativen bei der Neugestaltung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter ins Zentrum zu rücken. Insbesondere sprach er sich gegen die Pläne aus, gesamteuropäische Lizenzen einzuführen. Damit würde ein wichtiger Baustein bei der Finanzierung vieler Werke, der Verkauf von Lizenzen in weitere Staaten, wegfallen.

Breinersdorfer beklagte, dass 25% der Einnahmen von ARD und ZDF für die Renten draufgehen. Als alter Gewerkschafter wolle er den Kollegen die erworbenen Ansprüche nicht streitig machen. Diese sollten von der Rentenversicherung übernommen werden, damit das Geld aus der Haushaltsabgabe für spannende Filme und guten Journalismus zur Verfügung stehe.

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