Urhebervertragsrecht: Echte Reform angemahnt

17. März 2016

Der Deutsche Journalisten-Verband appelliert an Bundesrat und Bundestag, die am 16. März 2016 vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Urhebervertragsrechts abzulehnen. „Das ist eine bis zur Unkenntlichkeit verwässerte Reform, die die Situation der Urheber nicht verbessert, sondern den Status quo in Stein meißelt“, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Es sei bedauerlich, dass der Bundesjustizminister vor der Kabinettssitzung dem Druck der Verwerter nachgegeben und die Urheber auf dem Altar der Lobbyisten geopfert habe. Der jetzt beschlossene Regierungsentwurf bleibt weit hinter dem Referentenentwurf des Justizministers zurück. So sollen für journalistische Werke das Auskunftsrecht und der Anspruch auf Rechenschaft in Frage gestellt werden, einen Anspruch auf Vergütung bei mehrfacher Nutzung soll es nicht mehr geben. Verwerter können sich danach leicht dem Risiko einer Verbandsklage durch Verbandsflucht entziehen. Vor allem aber sollen Pauschalverträge mit der Einräumung ausschließlicher Rechte bis zum Ende der Schutzfrist in den Bereichen Presse, Rundfunk und Agenturen ausdrücklich als zulässig festgeschrieben werden. „Damit ist eine ernsthafte Reform faktisch vom Tisch“, kritisiert Überall. Er fordert den Bundesrat und den Bundestag auf, Ernst zu machen mit der Ankündigung im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung, die Lage der Urheber in Deutschland spürbar zu verbessern.

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