Umdenken beim Urhebervertragsrecht?

5. Juni 2016


von Katharina Dockhorn

Geistiges Eigentum habe seinen Preis, daran dürfe es keine Abstriche geben, stärkte Bundeskanzlerin Angela Merkel auf der traditionellen Media Night der CDU den Urhebern den Rücken. Auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters hatte sich schon an die Seite der Kreativen gestellt als sie betonte, dass alle Nutzungen eines Werkes angemessen bezahlt werden müssen. Die Äußerung der beiden CDU-Politikerinnen macht den Kritikern des Regierungsentwurfes zur Neugestaltung des Urhebervertragsrechts Mut, dass ihre Einwände ernst genommen werden. Wie berichtet, hatte Justizminister Heiko Maas im Herbst 2015 einen Referentenentwurf vorgelegt, der von den Verbänden der Kreativen, darunter dem DJV, begrüßt wurde. Er sah unter anderem den Grundsatz der angemessenen Bezahlung jeder Werknutzung und ein effektives Verbandsklagerecht vor, mit dem Verbände wie der DJV für ihre Mitglieder die Einhaltung von Vergütungsregeln einklagen können. Im Moment verzichten viele JournalistInnen darauf, weil sie fürchten, keine Aufträge zu bekommen. Ein gravierendes Problem besteht auch in der ARD, wo beitragsübernahmen zwischen den Sendern den Urhebern oftmals nicht gemeldet und vergütet werden. Auf Druck der Verlegerverbände wurden die Verbesserungen aus Maaß` Vorlage im Regierungsentwurf zurück genommen. Er sieht sogar Regelungen vor, die die Urheber schlechter stellen als heute. Dagegen hatte der DJV mehrfach protestiert. Der Regierungsentwurf geht jetzt in die Parlamentarischen Beratungen. Der Rechtsausschuss des Bundestags beschloss am Mittwoch eine Expertenanhörung, die wahrscheinlich Anfang Juli stattfindet. Die abschließenden Lesungen des Gesetzes sind für den Herbst geplant.

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