Tarifabschluss für Freie beim rbb

23. Oktober 2018

DJV Berlin, JVBB und verdi haben sich mit dem rbb auf einen neuen Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen (12a-TV) geeinigt.

Der 12a-TV dient dem sozialen Schutz der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die häufig für den rbb tätig sind (sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen). Er regelt unter anderem Ansprüche auf Urlaubsentgelt, Zuschuss im Krankheitsfall, Zuschuss im Krankheitsfall der Kinder, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie Ausgleichszahlung bei Nichteinhaltung der Ankündigungsfristen.

Die wichtigsten Verhandlungsergebnisse sind:
Der rbb zahlt künftig einen Zuschuss im Krankheitsfall ab dem ersten Krankheitstag.

Mit dem Neuabschluss des 12a-TV haben auch freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die der Bestandschutztarifvertrag nicht gilt, Anspruch auf eine Familiensonderzahlung. Diese beträgt pro anspruchsberechtigtem Kind 67 €. Die Regelung zur Familiensonderzahlung ist zunächst befristet auf das Kalenderjahr 2019.

Gewerkschaften und rbb werden über eine mögliche Fortsetzung dieser Regelung im Rahmen der Gehaltstarifverhandlungen 2019 verhandeln.

Der neue 12a-TV enthält längere Ankündigungsfristen. Die längeren Ankündigungsfristen schützen langjährige freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Beendigung bzw. Einschränkung ihrer Tätigkeit.

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