SPD macht Urhebern Hoffnung

7. Juli 2016

Von Katharina Dockhorn

Aus zwei mach drei: nach dem Entwurf des Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung, der die Position der Urheber gestärkt hätte, und dem Regierungsentwurf, der nach Ansicht der in der Initiative Urheberrecht organisierten Verbände die Position der Schöpfer geistiger Werke gegenüber den Nutzern verschlechtert hätte, folgt der Parlamentsentwurf. Das versprach der SPD-Abgeordnete Christian Flisek bei der Expertenanhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages am 6. Juli. Für den DJV argumentierte Justiziar Benno Pöppelmann, dass die Honorare für JournalistInnen im Vergleich der durchschnittlichen Einkommen am unteren Ende liegen und deren Entwicklung unter Berücksichtigung der Inflationsrate seit 1998 negativ sei. Die Mehrfachnutzung journalistischer Arbeiten im digitalen Zeitalter und in Zeitungsverbunden, die zu höheren Honoraren hätten führen müssen, zahlte sich für die Urheber nicht aus. Eine angemessene Vergütung jeder Nutzung erfolgte nur selten. Die Mehrfachnutzung müsse aber in der Vergütung ihren Ausdruck finden, so wie es der Referentenentwurf vorsah, forderte Benno Pöppelmann, Wer sich gegen miese Bezahlung wehrt oder auf Einhaltung von Vergütungsregeln besteht, verliert oft seinen Auftraggeber. Für dieses Blacklisting, das von der CDU ausdrücklich nachgefragt wurde, hatte der DJV in seiner Stellungnahme etliche Beispiele aufgeführt. Natürlich wurde diese Praxis von Prof. Jan Hegemann für die Verlage bestritten. Sie fürchten das vom DJV geforderte Verbandsklagerecht, bei dem eine Gewerkschaft oder ein Berufsverband die in Vergütungsregeln formulieren Mindesthonorare durchsetzen können. Zudem erneuerte Benno Pöppelmann für den Verband die Forderung, Vergütungsregeln für allgemeinverbindlich für alle Mitglieder eines Vertragspartners zu erklären. So besaß der BDVZ bei Abschluss der Vergütungsregeln für Tageszeitungen nicht das Mandat aller Landesverbände. Ein gravierendes Problem sieht der DJV bei der im Regierungsentwurf extrem eingeschränkten Möglichkeit jedes Autors, Auskunft über die Nutzung seines Werkes zu erhalten. Es drohe die Gefahr, dass Verleger diese mit dem Hinweis verweigern, dass das einzelne journalistische Werk nur untergeordnete Bedeutung habe. Zeitungen und Zeitschriften werden mit dieser Regelung zu Loseblatt-Sammlungen degradiert, pflichtete ihm Prof. Karl-Niklaus Pfeiffer bei. Die Vertreter von Verlagen und Filmwirtschaft konterten mit hohen Verwaltungskosten. Einig waren sich alle, dass branchenspezifische Vergütungsregeln der richtige Weg sind, um Honorare zu verhandeln. Uneinig ist man sich in der Frage Angemessenheit und der Durchsetzbarkeit. Der Bundestag wird das Gesetz im Herbst in 2. und 3. Lesung behandeln.

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