10. Dezember 2012 I Sachsensumpf

Das Landgericht Dresden hat Thomas Datt und Arndt Ginzel vom Vorwurf der üblen Nachrede frei gesprochen. Die freien Journalisten hatten Verflechtungen von Politikern und Justizangehörigen mit dem Rotlichtmilieu aufgedeckt.

Mit Erleichterung hat der Deutsche Journalisten-Verband auf das Urteil des Landgerichts Dresden im so genannten Sachsensumpf-Prozess vom heutigen Montag reagiert. „Das ist ein Sieg für die Pressefreiheit in Deutschland“, kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken den Richterspruch.

Das Landgericht hatte zuvor die freien Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel vom Vorwurf der üblen Nachrede frei gesprochen und das anders lautende Urteil der ersten Instanz vom August 2010 aufgehoben. Datt und Ginzel hatten Verflechtungen von Politikern und Justizangehörigen mit dem Rotlichtmilieu aufgedeckt und waren daraufhin strafrechtlich belangt worden.

„Das harte Vorgehen der Justiz gegen die beiden Kollegen ist heute korrigiert worden“, sagte der DJV-Vorsitzende. Das Urteil dürfe aber nicht darüber hinweg täuschen, dass auch andere Journalisten im Zusammenhang mit Recherchen zum Sachsensumpf drangsaliert worden seien. Konken forderte die Sächsische Staatsregierung auf, das Verständnis der Verantwortlichen in Politik und Justiz von freier Berichterstattung dringend zu korrigieren. Der DJV leiste bei Bedarf gerne Hilfestellung.

Datt und Ginzel sprachen auch auf dem Ostdeutschen Journalistentag über ihre Arbeit.

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