rbb-Freie auch künftig nicht im Personalrat

20. Juni 2013 I Novelle des rbb-Staatsvertrags

Der Berliner Senat hat eine Neufassung des rbb-Staatsvertrags gebilligt. Die Festen Freien im Sender bleiben jedoch auch weiterhin ohne Mitbestimmungsrechte. Die Senatskanzlei unter SPD-Mann Björn Böhning verhinderte es.

Die am Dienstag vom Berliner Senat gebilligte Neufassung des rbb- Staatsvertrags verweigert den freien Mitarbeitern des Senders weiterhin wesentliche Rechte. Das beklagen die beiden im rbb aktiven Landesverbände des Deutschen Journalistenverbandes. DJV Berlin und Journalistenverband Berlin-Brandenburg JVBB sind bitter enttäuscht, dass es auch in Zukunft keine einheitliche Personalvertretung von festen und freien Mitarbeitern geben soll. Nach der Senatsvorlage, die noch vom Abgeordnetenhaus und dem Brandenburger Landtag gebilligt werden muss, wird den arbeitnehmerähnlichen Freien lediglich eine Freien-Vertretung ohne konkrete Mitbestimmungsrechte zugestanden.

Die DJV-Verbände betonen, dass Feste und Freien immer öfter an gleichen Plätzen und mit gleichen Aufgaben miteinander arbeiten. Daher sei es an der Zeit, dass ihre Interessen auch durch ein einziges Gremium vertreten werden – dem Personalrat.

Bei ZDF, WDR, SR, HR und Radio Bremen ist dies längst gelebte Praxis. Schließlich wacht der Personalrat über die Einhaltung von Tarifverträgen – und die gibt es im rbb auch für arbeitnehmerähnliche Freie.

DJV Berlin und JVBB hatten in den vergangenen Monaten gemeinsam mit ver.di energisch Lobbyarbeit betrieben, damit endlich auch die rbb-Freien vom Personalrat vertreten werden. Die Senatskanzlei unter Björn Böhning (SPD) verweigerte sich jedoch – obwohl die SPD-Fraktion den Senat am 5. März 2013 aufgefordert hat, die Änderung zu nutzen, „damit Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Statusänderung im rbb durch den Personalrat vertreten werden können“.

Auch in der mitregierenden CDU-Fraktion gab es Sympathien für den Vorschlag. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte am 12 Juni 2013 einen Antrag ins Plenum des Abgeordnetenhauses eingebracht, der sich die Forderung ebenfalls zu eigen macht und der außerdem mehr Transparenz und Beteiligung des Parlaments in diesem Verfahren fordert.

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