Pressemitteilung zu Lohngleichheit von Männern und Frauen vor Gericht: Birte Meier wehrt sich gegen Ungleichbehandlung

6. November 2017

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist ein Verfassungsrecht, im Journalismus aber leider immer noch nicht selbstverständlich. Ein aktueller prominenter Fall macht deutlich, wie schwierig es für die Betroffenen ist, ihr Recht einzuklagen. Der Vorstand des DJV Berlin wendet sich gegen jegliche Form der Diskriminierung und unterstützt die Betroffene bei ihrem Anliegen. Am 24. November 2017 findet in der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin dazu eine Tagung statt: Entgelt(un)gleichheit und Entgelttransparenz in der praktischen Anwendung – Die Klage einer Journalistin gegen das ZDF – Rechtsgrundlagen auf europäischer und nationaler Ebene.

Frontal21-Redakteurin Birte Meier klagt gegen die Entgeltdiskriminierung des ZDF. Meier ist für Ihre Arbeit ausgezeichnet worden, so 2015 mit ihrem Kollegen Esser für die Frontal21-Dokumentation „Die große Samwer-Show – Die Milliardengeschäfte der Zalando-Boys“ mit dem Deutschen Wirtschaftsfilmpreis. Im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen erhält sie allerdings eine geringere Bezahlung. In der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht hatte das ZDF der Klägerin nahegelegt, ihren Vertrag gegen eine Abfindung aufzulösen.

Das Berliner Arbeitsgericht urteilte, dass sie sich erstens nicht mit Festangestellten vergleichen dürfe und zweitens Gehaltsunterschiede von Kollegen, die wie die Klägerin als sogenannte fest-freie Mitarbeiter beschäftigt werden, aufgrund von Betriebszugehörigkeit gerechtfertigt seien. Meiers Anwalt hatte das Urteil als „in schwerwiegender, ja willkürlicher Weise rechtsfehlerhaft“ bezeichnet. Das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – aber auch das Grundgesetz und das Europarecht – untersagt Entgeltdiskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Ist die Arbeit gleichwertig – was das Gericht nicht geprüft habe –, dann müsse das ZDF beweisen, dass die Unterschiede gerechtfertigt sind. Der bloße Hinweis auf eine längere Betriebszugehörigkeit würde dann nicht genügen, so Meiers Anwalt weiter. Zudem sei inzwischen klar, dass die Vergütungsunterschiede nicht ausschließlich mit festen Kriterien erklärt werden könnten. Der Prozess wird vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg fortgeführt.

Das Urteil der ersten Instanz war von Journalisten- und Frauen-Verbänden kritisiert worden, auch weil der Richter Schwangerschaften als möglichen Grund für die bessere Bezahlung von Männern genannt hatte. Mittlerweile musste das Arbeitsgericht Berlin das Urteil in Teilen korrigieren, nachdem der Anwalt der Klägerin einen TatbestandsBerichtigungsantrag gestellt hat. Die Klage ist von vielen Organisationen kommentiert worden.

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