Petition zum Presseauskunftsgesetz

16. April 2014 I Rechtssicherheit

Der Deutsche Journalisten-Verband hat alle Journalistinnen und Journalisten dazu aufgerufen, sich an der Online-Petition zur Einführung eines Presseauskunftsgesetzes auf Bundesebene zu beteiligen.

Mindestens 50.000 Unterschriften sind bis zum 5. Mai erforderlich, damit sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags mit der Forderung beschäftigt. Die Initiative zu der Petition ging von einem Bonner Journalisten aus, Vertreter von DJV und dju gehören zu den Erstunterzeichnern.

Die Eingabe zielt darauf ab, dass das Parlament die Auskunftsrechte der Journalisten gegenüber Bundesbehörden gesetzlich festschreibt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor über einem Jahr den verfassungsgemäßen Auskunftsanspruch bejaht, für den Umfang der Auskünfte aber nur einen nicht näher definierten Minimalstandard vorgeschrieben.

„Der Bundestag muss endlich die für die recherchierenden Kollegen nötige Rechtssicherheit schaffen“, appellierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken an das Parlament. Die Presse- und Mediengesetze der Länder böten dafür eine gute Grundlage.

Eine Gesetzesinitiative der SPD-Bundestagsfraktion für ein Presse- auskunftsgesetz war kurz vor Ende der vergangenen Legislaturperiode im Bundestag gescheitert. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist das Vorhaben nicht enthalten. „Deshalb ist es erforderlich, dass die Petition erfolgreich ist“, sagte Konken.

Die Online-Petition ist auf der Seite des Petitionsausschusses über folgende URL zu erreichen: www.djv.de/openemm/r.html

Zum Thema: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Grundgesetz ja, Landespressegesetze nein

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