Noch jemand eine Frage? - Medienwerkstatt zu Auskunftsrechten von Journalisten

1. Juni 2018

Von Luise Schneider

Geschwärzte Dokumente, schweigende Pressestellen, unauffindbare Unterlagen – für Journalistinnen und Journalisten ist es nicht immer einfach, an Informationen zu kommen. Dabei sind sie unabdingbar für eine gründliche – und vor allem kritische – Berichterstattung. Zwei rechtliche Grundlagen, die Journalisten und Journalistinnen dabei helfen können, das Schweigen der Behörden zu bezwingen, sind das Landespressegesetz und das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Was es mit ihnen im Detail auf sich hat und wie man die Gesetze in der Praxis am besten anwendet – darüber diskutierten Journalisten und Teilnehmer bei der Medienwerkstatt im taz-Café am 30. Mai 2018.

Zum Antworten verpflichtet

„Sie werden Verständnis dafür haben, dass wir dazu keine Auskunft geben“ – eine typische Antwort auf unangenehme Journalistenfragen, beispielsweise in der Bundespressekonferenz. „Nein!“, protestiert Jost Müller- Neuhof, rechtspolitischer Korrespondent des Tagesspiegels. „Haben wir nicht! Wir haben dafür kein Verständnis!“ Gegen derartige Informationsverweigerungen kann man klagen. Nach dem Landespressegesetz sind Behörden dazu verpflichtet, auf Anfragen von Journalisten zu antworten. „Wir haben Anspruch auf Antworten auf unsere Fragen“, erklärt Müller- Neuhof.

Dennoch werde bei Anfragen regelmäßig regelrecht nach Gründen gesucht, um Informationen nicht herauszugeben. Müller-Neuhof betont, dass Menschen dies in der Regel nicht aus Boshaftigkeit tun, sondern beispielsweise aus Gründen der Verschwiegenheit. „Alle handeln so, wie sie es für gut halten. Das macht es schwierig: Wir sind die Guten und die anderen sind auch die Guten.“ Er bemängelt jedoch auch, dass es immer wieder zu Bevorzugungen von Medien durch Pressestellen käme. Informationen würden selektiv ausgegeben – beispielsweise an Journalistinnen und Journalisten, die weniger kritisch über die betreffenden Themen berichten.

Bis zu fünf Jahre zur Auskunft

Hans-Martin Tillack, Verantwortlicher für investigative Recherchen beim stern, hat selbst schon oft geklagt – allerdings noch nie auf Basis des Presserechts. Stattdessen bezeichnet er sich selbst als großen Fan des IFG. Dieses gilt für Jedermann und gewährt einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, beispielsweise Akten, elektronisch gespeicherten Informationen oder Plänen. „Dazu zählen zum Beispiel auch die SMS von Angela Merkel, wenn sie die nicht immer sofort wieder löschen würde“, erklärt Tillack.

Müller-Neuhof steht dem Einsatz des IFGs kritisch gegenüber. Natürlich sei es gut, dass Journalistinnen und Journalisten Zugang zu Dokumenten erhalten, jedoch: „Ein streitiges Verfahren über das IFG dauert bis zu fünf Jahre.“ So lange kann und möchte kaum jemand auf seine Informationen warten. Zudem gäbe es immer mehr Vorgänge, die aufgrund des IFGs absichtlich nicht amtlich dokumentiert würden, um kein Beweismaterial in Form von Dokumenten zu schaffen. „So umgeht man spätere Auskunftspflichten“, meint Müller-Neuhof. Beim Presseauskunftsrecht hingegen könne man als Journalist einfach sagen: „Guck mal, da ist jemand, der etwas darüber weiß. Und der muss dann auch etwas dazu sagen.“

Fragen stellen, Druck aufbauen

Auch Tillack weiß, dass Klagen aus Basis des IFG langwierig sind. Oft sei es am Ende zu spät, um die Informationen noch zu nutzen. Eine IFG-Anfrage sei jedoch sehr einfach zu stellen – und koste dabei noch nicht einmal etwas. Diese würden zwar zum Teil abgelehnt, aber: „Es ist ja auch nicht schädlich.“ Und: Schon eine Anfrage baut Druck auf. „Das Druckmachen funktioniert nur, wenn man dann auch wirklich Druck macht. Drohungen müssen Konsequenzen haben“, mahnt Müller-Neuhof. „Der Auskunftsanspruch ist tot, wenn man ihn nicht durchsetzt.“

Welche weiteren Tipps haben die beiden Diskutanten für ihre Kolleginnen und Kollegen? Eine ausführliche Recherche vorab sei entscheidend, meint Tillack. „Man bekommt vor allem dann gute Informationen von Behörden, wenn man vorher schon etwas weiß.“ Wer relevante Themen kenne und die richtigen Fragen stelle, komme wesentlich besser an Informationen. Müller-Neuhof plädiert zudem für mehr Neugier: „Meines Erachtens nach stellen Journalisten zu wenig Fragen.“ In Zeiten, in denen wir mit Informationen nahezu überflutet würden, arbeiteten viele einfach mit dem, was verfügbar ist – statt in der Tiefe zu recherchieren. Dabei müsste laut Müller-Neuhof eigentlich das Gegenteil der Fall sein: „Die Zahl der Informationen müsste eigentlich die Zahl der Fragen erhöhen.“ Sein Geheimtipp: die Protokolle der Bundespressekonferenz nach Fragen durchforsten, bei denen die Antwort verweigert wurde. Hinter diesen verbärgen sich in der Regel interessante Themen – wenn man denn an die benötigten Informationen gelangt.

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