Leistungsschutzrecht passiert Bundesrat

22. März 2013 I Trotz Mängel

Das Leistungsschutzrecht hat gestern Abend den Bundesrat passiert und kann nun in Kraft treten - obwohl dieser es als handwerklich schlecht betrachtet. Der DJV sagt: "In dieser Fassung schadet das Gesetz mehr, als es nützt."

Das Leistungsschutzrecht hat gestern Abend den Bundesrat passiert und kann nun in Kraft treten - obwohl dieser es als handwerklich schlecht betrachtet. Der angekündigte Widerstand aus den Reihen der SPD blieb aus, da sich die SPD-regierten Länder uneinig waren. Mit ihrer Mehrheit hätten sie das Gesetz blockieren und an den Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag verweisen können. Hätte es jedoch bis zur Bundestagswahl keine Einigung gegeben, wäre das Gesetz verfallen.

Das Leistungsschutzrecht erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen für die Verwendung von Verlagstexten im Internet eine Lizenz zu verlangen. Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtensammlungen, die Teile von Verlagstexte verwenden. Einzelne Wörter und kleinste Textabschnitte bleiben aber weiterhin lizenzfrei.

Der Deutsche Journalisten-Verband hatte zuvor an die Ministerpräsidenten der Länder appelliert, dem Leistungsschutzrecht im Bundesrat in der vorliegenden Form ihre Zustimmung zu verweigern und den Vermittlungsausschuss anzurufen: So wie vom Bundestag verabschiedet, schade das Gesetz mehr als es nütze, hieß es in einer DJV-Pressemitteilung. Das betreffe nicht nur zahlreiche unklare Begriffe im Gesetz, sondern auch die vorgesehene Beteiligung der Journalistinnen und Journalisten, deren Durchsetzbarkeit vor allem Freien fast unmöglich gemacht würde. „Es darf nicht dazu kommen, dass sich Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht, wenn sie überhaupt anfallen, ausschließlich in den Bilanzen der Verlage niederschlagen, die Urheber aber nicht profitieren“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.

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