Leistungsschutzrecht in die Mottenkiste

4. März 2015

Von Katharina Dockhorn

Das achte Gesetz zur Änderung des Urhebergesetzes, das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse, sollte ohne die versprochene Novellierung abgeschafft werden. Dafür sprachen sich die Experten des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages Prof. Gerald Spindler (Uni Göttingen), Rechtsanwalt Thomas Stadler (Freising) und Philipp Otto (iRights.info) aus. Prof. Malte Stieper (Uni Halle) sprach sogar davon, dass die Regelung in der vorliegenden Form nie hätte verabschiedet werden dürfen: der zu schützende Leistungsgegenstand sei unklar formuliert. Nur Eva Inés Obergfell (HU Berlin) verteidigte das Gesetz und zog einen Vergleich zu Film- oder Musikproduzenten, die schon lange ein Leistungsschutzrecht besitzen. Doch auch sie räumte ein, dass der eigentliche Urheber vom Gesetzgeber vergessen wurde. Nach ihrem Verständnis stände diesen die Hälfte der durch das Gesetz generierten Einnahmen zu.

Bei der Gesetzesvorlage wurde dieser Passus auf Druck der FDP innerhalb der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes gestrichen. Auch SPD-regierte Länder, insbesondere Hamburg, wollten die ansässige Verlegerlandschaft schützen. Die Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Grüne und DIE LINKE haben nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, das Gesetz aufzuheben. Die VG Media, der sich zwölf Verlagshäuser nach der Verabschiedung des Gesetzes angeschlossen haben, soll für diese Medienunternehmen das Recht durchsetzen und bei Suchmaschinenbetreibern und Aggregatoren Geld für die Nutzung von Texten einzutreiben. 11% der Erlöse will sie haben. Zur Frage wie diese Zahl ermittelt wurde, blieben die Verlagsvertreter im Ausschuss die Antwort schuldig. Ebenso konnten sie keine Auskunft geben, wie hoch die bisherigen Erlöse sind und ob es Verhandlungen mit der VG Wort gibt, um die Rechte der Urheber abzugelten.

Die Mitglieder des Ausschusses gingen mit ihrer Kritik weiter. Die VG Media wolle auch für kleinste Snippets kassieren, die der Gesetzgeber ausdrücklich befreit hatte. Vor allem beklagten sie die Ungleichbehandlung der einzelnen Anbieter auf dem Markt. Bei kleinen Portalen und Start Ups werde abkassiert, während Marktführer google aus Angst vor der Nichtlistung der Verlagsseiten eine vorläufige Gratislizenz erteilt wurde. Das schaffe Wettbewerbsnachteile für alle, die google eigene Geschäftsideen entgegensetzen und sei angesichts der Klagen über dessen Marktmacht kontraproduktiv.

Zur Unterfütterung dieser Argumentation lieferte die BITCOM eine Liste mit elf Firmen, die aufgeben oder ihren Sitz wegen der unklaren rechtlichen Situation ins Ausland verlegen wollen. Sie könnten es sich finanziell nicht leisten, wie google einen jahrelangen Rechtsstreit mit den Verlegern zu führen. Vor allem gehe das Gesetz an denen vorbei, deren Schutzbedürfnis höher zu werten sei: Den Urhebern. Die Verleger hätten als Verwerter nur ein abgeleitetes Recht. Die Experten zweifelten ausdrücklich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, dass der Urheber sich selbst schützen müsse.

Das Signal an den Bundestag ist klar. Das Gesetz vergisst in seiner gegenwärtigen Form den Urheber, den eigentlichen Schöpfer der Werte. Er ist zu schützen. Das Gesetz schafft jahrelange Rechtsstreitigkeiten. Kein Cent werde in diesen Jahren an die Verleger fließen. Doch trotz solch klarer Einschätzung der Experten ist leider klar, welche Chancen ein Gesetzentwurf von Grünen und LINKEN im Bundestag hat.

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