Landgericht Berlin untersagt Behauptung einer MfS-Tätigkeit

4. November 2015

Das Landgericht Berlin hat auf Antrag des Vorsitzenden des Berliner DJV, Bernd Lammel, gegen den Betreiber der Internetseite kress.de eine einstweilige Unterlassungsverfügung erlassen. Danach ist es kress.de verboten, zahlreiche Behauptungen des sogenannten „DDR- und Stasi-Experten“ Jochen Staadt weiter über seine Internetseite zu verbreiten. Dieser hatte als feststehend behauptet, Bernd Lammel habe zu DDR-Zeiten als Inoffizieller Mitarbeiter des MfS über Personen berichtet, darunter über den Britischen Botschafter und über Bürger, die bei dortigen Veranstaltungen anwesend waren. Bernd Lammel hatte dies stets in Abrede gestellt und darauf verwiesen, daß es in den Unterlagen weder eine Verpflichtungserklärung von ihm gibt, noch irgendwelche von ihm selbst gefertigte Berichte. Das Landgericht ist seiner Ansicht gefolgt, wonach die MfS-Unterlagen nicht ausreichen, Bernd Lammel eine MfS-Tätigkeit zu unterstellen.

Beschluss des LG Berlin vom 03.11.15

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