Journalisten- und Presseverlegerverbände fordern Berliner Abgeordnetenhaus zur Sicherstellung ungeschmälerter Pressefreiheit auf

30. Mai 2018

Die Verbände der Journalisten und Presseverleger haben im Vorfeld der für den 31. Mai geplanten Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses über die Anpassung des Berliner Datenschutzrechts an die Datenschutzgrundverordnung eine ungeschmälerte Beibehaltung der Pressefreiheit für die Berliner Zeitungen und Zeitschriften angemahnt. Die Beibehaltung dieses sog. Presseprivilegs bedeutet, dass die journalistisch-redaktionelle Tätigkeit lediglich die Vorschriften zur Datensicherheit und zum Datengeheimnis beachten muss und bei Nichtbeachtung gerichtlich durchsetzbaren Ansprüchen ausgesetzt ist. Hingegen ist eine Aufsicht über die Redaktionen durch die Datenschutzaufsichtsbehörden ausgeschlossen.

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