Journalisten bekommen Schutz vor Staatsanwälten

7. August 2012 I Pressefreiheitsgesetz

Seit Anfang August schützt ein neues Gesetz Journalisten, die aus geheimen Akten zitieren. Auch Redaktionen dürfen nicht mehr ohne weiteres durchsucht werden. Doch es gibt Haken.

Von Jan Söfjer

Journalisten können künftig nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat belangt werden, wenn sie brisantes Material von Informanten aus staatlichen Stellen annehmen, auswerten oder veröffentlichen. Zudem dürfen Redaktionen nicht länger durchsucht werden – außer es besteht der dringende Tatverdacht der Beteiligung an einer Straftat.

Das geht aus dem Bundesgesetzblatt vom 25. Juni hervor, in dem das neue Gesetz veröffentlicht wurde. Seit dem 1. August ist es als Ergänzung des Paragrafen 353b des Strafgesetzbuches in Kraft. 2010 war es vom Bundeskabinett beschlossen worden, die Initiative kam von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Damals sagte sie: „Auch in Deutschland ist die Pressefreiheit Bedrohungen von staatlicher Seite ausgesetzt.“ Medienangehörige müssten aber ihrer Aufgabe, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken, „frei und ungehindert nachkommen können“.

Der bekannteste Fall in den letzten Jahren, in dem die Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat ermittelte, war, als sie 2005 die Redaktion des Magazins Cicero sowie das Haus des freien Journalisten Bruno Schirra durchsuchen ließ. Dieser hatte für einen in Cicero erschienenen Artikel über den Terroristen Abu Musab az- Zarqawi aus vertraulichen Akten des Bundeskriminalamtes zitiert.

Zwar wurden die Verfahren gegen Schirra und Cicero eingestellt sowie die Hausdurchsuchungen vom Bundesverfassungsgericht 2007 als unzulässig verurteilt, doch die Folgen für Bruno Schirra waren trotzdem schwerwiegend. Sowohl Informanten als auch einige Redaktionen wollten danach nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten, er erhielt Drohungen am Telefon und wurde von zwei unbekannten Männern in der Nähe seiner Wohnung zusammengeschlagen. Seine berufliche Existenz war zerstört.

Benno Pöppelmann, der Justiziar des Deutschen Journalisten-Verbandes, nennt das Gesetz trotzdem einen „Schritt in die richtige Richtung“. Es gebe aber zumindest zwei große Haken: „Der Schutz vor Durchsuchungen bezieht sich nur auf Redaktionsräume, nicht aber auf Arbeitsräume von freien Journalisten.“

Zudem sei nach wie vor die Anstiftung zum Geheimnisverrat nicht straffrei. Schon im Rechtsausschuss des Bundestages, der sich vor eineinhalb Jahren mit dem Thema befasste, sagte der Justiziar: Es sei ja so, dass Journalisten oft zuerst nur Hinweise bekämen und dann anfingen zu recherchieren und Fragen zu stellen. „Doch all dieses könnte möglicherweise schon als Anstiftungs- oder Beihilfetat gewertet werden.“ Alleine durch die Frage „Haben Sie etwas für mich“ könne sich ein Journalist strafbar machen.

Michael Konken, der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, sagt, Journalisten sollten als das anerkannt werden, was sie seien: „Träger von Berufsgeheimnissen, die den gleichen Schutzanspruch haben wie Geistliche, Abgeordnete und Rechtsanwälte.“

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