Johann Oberauer GmbH (kress.de) erkennt von Bernd Lammel erwirkte einstweilige Verfügung an

10. Dezember 2015

Wie unter der Überschrift „Landgericht Berlin untersagt Behauptung einer MfS-Tätigkeit“ vom 04.11.15 berichtet, hat der Vorsitzende des DJV Berlin, Bernd Lammel, gegen die auf der Internetseite kress.de veröffentlichte Berichterstattung der Johann Oberauer GmbH vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt. Danach wurde dieser aufgegeben, die Verbreitung zahlreicher Behauptungen zu unterlassen, wonach feststünde, dass Bernd Lammel für das MfS gearbeitet haben solle. Mit Anwaltsschreiben vom 25.11.2015 hat die Johann Oberauer GmbH die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin – einem rechtskräftigen Urteil gleichstehend – anerkannt. Die Berichterstattung wurde zwischenzeitlich von der Internetseite kress.de entfernt. Zudem laufen weitere Verfahren von DJV Berlin-Mitgliedern gegen die Berichterstattung der Internetseite kress.de wegen der Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen.

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