Geldregen für die Urheber

23. Mai 2017


Von Katharina Dockhorn

Was lange währt, wird endlich gut. Die VG Wort schüttet an die Urheber ab dem Publikationsjahr 2016 alle Einnahmen an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen aus. Es sei denn, sie stimmen freiwillig und anonym zu, den Verlagen einen Anteil abzugeben. Das sehen die Verteilungspläne vor, die die Mitgliederversammlung der VG Wort am 20. Mai in München beschlossen hat.

Die Wahrnehmungsberechtigten erhalten in diesem Jahr mehrere Schecks. Ende des Jahres sollen die Nachzahlungen für 2012 bis 2015 erfolgen. Nur rund 26.000 der rund 150.000 Wahrnehmungsberechtigten haben völlig oder teilweise auf die Nachzahlung verzichtet und sie ihren Verlagen überlassen. Darunter, wie der Verwaltungsrat der VG Wort ausdrücklich feststellte, sehr wenige Journalisten.

Für das Jahr 2016 erhalten die Urheber zu den beiden regulären Terminen eine Abschlagszahlung nach dem Verteilungsplan. Sie können dann gegenüber der VG Wort anonym erklären, zu Gunsten ihrer Verlage auf den Rest der Ausschüttung zu verzichten. Der Verzicht erfolgt für jedes Werk einzeln und kann auch wieder rückgängig gemacht werden.

Wer das nicht macht, erhält Ende des Jahres den Scheck mit dem restlichen Geld für 2016. Für die kommenden Jahre verspricht der Vorstand der VG Wort ein vereinfachtes Verfahren. Schon bei der Meldung können die Urheber dann angeben, ob sie zu Gunsten der Verlage verzichten. Die gesamte Auszahlung erfolgt dann zu den regulären Terminen.

Nach den leidenschaftlichen Auseinandersetzungen des vergangenen Jahres verlief die Mitgliederversammlung in diesem Jahr harmonisch. Mögliche Konflikte zeichnen sich jedoch ab. Rund 91 Millionen Euro müssen die Verlage für den Zeitraum 2012 bis 2015 zurückzahlen, davon sind erst 30 Millionen auf den Konten der VG Wort eingegangen. 65.000 Euro sind bereits abgeschrieben, weil zum Beispiel Verlage nicht mehr existieren. 132 Klageverfahren wurden von der VG Wort bereits eingeleitet. Sie rechnet damit, dass die Zahl in den kommenden Monaten steigt.

Trotzdem wird die VG Wort die Gesamtschuld bei den Urhebern begleichen. Sie nimmt dafür Geld aus den Rücklagen von 109 Millionen Euro, die seit 2012 gebildet wurden. Von dem Geld, das eigentlich an alle Urheber hätte verteilt werden müssen . Gegen dieses Prozedere ist von einem Urheber bereits Klage eingereicht worden.

Zudem sind die Quoten zwischen Verlagen und Urhebern in den Verteilungsplänen umstritten. Eine Arbeitsgruppe von Vertretern von Urhebern und Verlegern hatte sie am Rande der Leipziger Buchmesse ausgehandelt. Während es im Bereich Wissenschaft Bewegung gab und die Verlage künftig 30% statt die Hälfte der Einnahmen erhalten können, ist ein ähnlicher Verzicht für die Printpresse nicht gelungen. Es bleibt bei der Teilung von 70% für den Urheber und 30% für den Verlag. Was dazu führen wird, dass der Wille der Urheber, auf einen Teil seines Geldes freiwillig zu verzichten, nicht unbedingt größer wird.

Auch bei der METIS geht es nur in kleinen Schritten zu Gunsten der Urheber vorwärts. Bei den freizugänglichen Texten kriegen die Verlage 10%, weniger als bisher. Ansonsten bleibt es bei der Teilung 60% Urheber und 40% Verlag. Hier zeichnet sich eine generelle Gefahr für das gesamte System ab. Nur die Herausgeber von Websites können Zählmarken setzen- und dafür fehlt ihnen der Anreiz, wenn sie keine Erlöse erhalten. Es ist daher zu befürchten, dass künftig darauf verzichtet wird oder die Verlage ihre Mitarbeiter auffordern, ihnen einen Teil der Einnahmen aus VG Wort abzugeben.

Die Quoten in den Verteilungsplänen scheinen momentan unwichtig, denn es gilt der Grundsatz, alles Geld für die Urheber. Im Hintergrund arbeiten die Verlage daran, die EU-Kommission und die Bundesregierung zu gesetzlichen Neuregelungen zu überzeugen, ihnen wieder einen pauschalen Anteil an den Einnahmen zu gewähren.

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