Bleibt Verlegerbeteiligung in den Verwertungsgesellschaften?

7. Juli 2016


Von Katharina Dockhorn

Die Bundesregierung will schnell handeln und die Verwertungsgesellschaften in der jetzigen Form erhalten. Von den im Bundestag vertretenen Parteien stellt keine diesen Grundsatz in Frage. Dies bleibt als Eindruck aus der Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu der Beteiligung von Verlegern an den Ausschüttungen gemeinsamer Verwertungsgesellschaften von Urhebern und Verlegern. Die Oppositionsparteien wollten die von der Koalition eilig anberaumte Anhörung nicht aussetzen nachdem ihre Vertreter plötzlich in der Mehrheit waren. Mit der am 28. April in den Bundestag eingebrachten Gesetzesänderung reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des BGH im Rechtsstreit zwischen der VG Wort und Prof. Vogel, dass in Anlehnung an ein Urteil des EuGH zur RETROBEL entschied, dass die Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften ausschließlich den Urhebern zustehen. Journalist Henry Steinau und der Anwalt Dr. Urs Verweyen plädierten für die konsequente Umsetzung des Urteils und eine Reform der Verwertungsgesellschaften. Prof. Christian Sprang für den Börsenverein und Dr. Robert Staats von der VG Wort für eine Beibehaltung der jetzigen Struktur. Der DJV hat sich ebenso zu Gunsten des Erhalts der VG Wort in der jetzigen Form ausgesprochen. Martin Vogel sieht in dem Gesetzesentwurf einen schweren Verstoß gegen das Recht der Europäischen Union (www.perlentaucher.de). Er erwartet, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form vor dem Europäischen Gerichtshof nicht Bestand habe. Weitere Rechtsstreitigkeiten zeichnen sich ab.

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