Anfang vom Ende der Zweiklassengesellschaft

15. August 2014 I Tarifverträge

Erstmals ist es dem DJV gelungen, manteltarifliche Regelungen für die journalistischen Tochterunternehmen von dpa zu erreichen. Der DJV- Bundesvorsitzende Konken nennt es einen "ersten Schritt zur Beendigung der Zweiklassengesellschaft".

Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich mit der Geschäftsführung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am gestrigen Donnerstag auf neue Tarifverträge für die Beschäftigten der Agentur und ihrer Tochterunternehmen geeinigt.

Erstmals ist es in den Verhandlungen gelungen, manteltarifliche Regelungen für die journalistischen Tochterunternehmen von dpa zu erreichen. Die neuen manteltariflichen Regelungen für die Beschäftigten der dpa- Tochterunternehmen sehen 600 Euro Urlaubsgeld pro Jahr sowie den Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt vor. Darüber hinaus bessert der Arbeitgeber das Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche auf.

Alle Mitarbeiter erhalten rückwirkend ab 1. Mai 80 Euro mehr im Monat. Ab 1. Mai 2015 gibt es weitere 80 Euro. Der von der Geschäftsführung gekündigte Manteltarifvertrag für die dpa- Beschäftigten wird ohne Änderungen rückwirkend wieder in Kraft gesetzt. Die neuen Tarifverträge haben eine Laufzeit bis 31. Januar 2016.

„Die materiellen Zuwächse für die Kolleginnen und Kollegen bei der dpa sind zwar nicht überwältigend“, urteilte DJV- Bundesvorsitzender Michael Konken, „aber die Ausweitung der Tarifverträge auf die Tochterunternehmen von dpa gibt den Beschäftigten Sicherheit und ist ein erster Schritt zur Beendigung der Zweiklassengesellschaft. Ich freue mich, dass wir uns mit dieser Forderung durchsetzen konnten.“

Dem Tarifabschluss muss noch der DJV-Gesamtvorstand als Große Tarifkommission zustimmen. Als Erklärungsfrist wurde der 15. September vereinbart.

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