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Mindestlohn ab 1. Januar

Verantwortung für Nachwuchs

29.12.2014

Der Deutsche Journalisten-Verband hat an die Verantwortung der Verlage und Rundfunksender für den journalistischen Nachwuchs appelliert.

Anlass ist das Inkrafttreten des Gesetzes zum Mindestlohn am 1. Januar. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken nannte es „in hohem Maß enttäuschend, dass Volontäre und Journalistenschüler und in manchen Fällen auch Praktikanten vom Mindestlohn ausgeschlossen bleiben“. Nach dem neuen Gesetz steht beispielsweise Journalistenschülern an Medienunternehmen und Volontärinnen und Volontären nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn zu. Gleiches gilt für junge Menschen, die ein bis zu drei Monate langes Praktikum als Orientierung für die Berufswahl absolvieren. Konken: „Wir haben schon im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass insbesondere in Produktionsfirmen für den privaten Rundfunk, bei vielen kleineren Privatsendern und bei tariflosen Zeitungsverlagen Volontäre und Langzeitpraktikanten zu Dumpingkonditionen beschäftigt werden.“ Es sei jetzt an den Medienunternehmen, ihrer Verantwortung für die angehenden Journalistinnen und Journalisten gerecht zu werden, betonte der DJV-Vorsitzende. Dass der Gesetzgeber Verlage und Rundfunksender nicht zur Zahlung des Mindestlohns an Volontäre und Praktikanten zwinge, entbinde sie nicht von ihrer Verantwortung zur adäquaten Vergütung.
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