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Deadline endet

Meldungen an KSK

01.12.2017

Bis zum 1. Dezember muss das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen 2018 an die KSK übermittelt werden.

Selbstständige Journalisten, die Mitglied bei der Künstlersozialkasse (KSK) sind, müssen spätestens am 1. Dezember ihr voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen 2018 übermitteln. Das ist auch online möglich. Laut KSK sinkt der Abgabesatz zum zweiten Mal in Folge und liegt im Jahr 2018 mit 4,2 Prozent um einen Prozentpunkt niedriger als 2016.Dem liegt die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2018 vom 1. August 2017 zugrunde. Die KSK begründet den niedrigeren Abgabesatz wie folgt: "Weil mehr Unternehmen ihrer Abgabepflicht nachkommen, werden alle abgabepflichtigen Unternehmen und Verwerter spürbar entlastet", heißt es vonseiten der KSK.
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