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Aufklärung BStU und...

Der Regenbogen steht auch für Pressefreiheit

25.06.2021

Steffen Grimberg (Foto: privat)

Die Regenbogenfahne ist in diesen Tagen in aller Munde. Auch wir haben unser Logo auf der Website unseres Landesverbandes mit ihr hinterlegt. Denn es ist wichtig und richtig, Flagge zu zeigen gegen die ungarische Regierung und alle vergleichbaren Regime, die die Rechte und Freiheiten von Menschen - von LGBTQ-Gruppen bis zu Aktivist*innen für Meinungs- und Medienfreiheit - einzuschränken versuchen. Dass der Sport hier nicht unpolitisch ist und es auch gar nicht sein kann, zeigt die gerade laufende EM. Dass sich hier die UEFA mit ihrer starrsinnigen Haltung selbst ins Abseits stellt, ist nun wohl endlich allen klar geworden. Hintergrund des aktuellen Protests ist ein Gesetz, das junge Menschen in Ungarn hindern soll, sich über Homosexualität, Transsexualität und ihre Rechte zu informieren. Doch in Ungarn geht es nicht nur um sexuelle Selbstbestimmung. Im Pressefreiheits-Index von Reporter ohne Grenzen (RSF) liegt Ungarn nur noch auf Platz 92. Von Medienfreiheit kann in dem von Premier Viktor Orbán mit immer autoritäreren Zügen regierten Land keine Rede mehr sein.

Die Regenbogenfahne steht also für viel mehr, auch für die Freiheit von Journalistinnen und Journalisten. Wie prekär hier die aktuelle Lage ist, zeigen die Meldungen aus Hongkong: Gestern ist Apple Daily, die einzige verbleibende freie und unabhängige Zeitung der ehemaligen britischen Kronkolonie, zum letzten Mal erschienen. Die chinesischen Machthaber setzen sich brachial über die in internationalen Verträgen mit Großbritannien festgeschriebenen Sonderrechte für Hongkong hinweg und machen jegliche Versuche einer kritischen Berichterstattung einfach platt.

Wir können hier wenig direkten Einfluss ausüben, aber Zeichen setzen - wie mit der Regenbogenfahne.

Ich möchte Euch heute außerdem über die letzte Sitzung des Gesamtvorstands des DJV informieren, bei der am Montag auch das Thema Stasiunterlagenbehörde (BStU) Gegenstand unserer Beratungen war. Hier habe ich nochmal unsere Position deutlich gemacht: Wir streben gemeinsam mit dem Bundesvorstand Aufklärung an, was die Arbeit der BStU mit Blick auf die unseren Verband und die weiteren DJV-Mitglieder betreffenden Anträge angeht. Hier warten wir auf den Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten. Auch aus den ebenfalls betroffenen Landesverbänden Sachsen und Sachsen-Anhalt kam die Forderung nach möglichst umfassender Aufklärung. Aus vielen Landesverbänden bekommen wir dabei volle Unterstützung für unseren Kurs, nach vorne zu schauen. Das zeigt einmal mehr, dass wir in die richtige Richtung unterwegs sind.

Die Verantwortlichen von Übermedien, Buzzfeed und der Berliner Zeitung haben sich über mein letztes Editorial beschwert, weil sie darin eine nicht gerechtfertigte Kritik an ihrer Berichterstattung sahen. Ich habe im Gesamtvorstand klargestellt, dass sich der Vorwurf der Zuspitzung und Skandalisierung ausdrücklich nicht auf die Texte von Marcus Engert (Übermedien/Buzzfeed) oder der Berliner Zeitung bezog, sondern auf die Tonalität der verbandsinternen Debatte. Daher auch meine Aufforderung an unsere Mitgliedschaft und die Adressaten des Newsletters: „Lasst uns hier bitte mit Augenmaß und Professionalität handeln.“

Dass vor allem mit dieser internen Diskussion nicht Vertraute dies anders lesen konnten, kann ich nachvollziehen. Für die entstandenen Irritationen möchte ich mich entschuldigen. Die sehr drastische Medienkritik, die in dem im Editorial erwähnten Beitrag von Christian Booß geäußert wird, habe ich mir ausdrücklich nicht zu eigen gemacht und ja auch im Gegenteil seine „Parteilichkeit“ erwähnt. Die Empfehlung des Textes bezog sich nur auf – Zitat – „die detaillierte Darstellung der Funktionsweise der Behörde und der rechtlichen Grundlagen zum Umgang mit Stasi-Akten und Medienanträgen“. Da dies offenbar nicht deutlich wurde, war diese „Leseempfehlung“ ein Fehler, den ich bedaure.

Zudem gebührt den erwähnten Medien Anerkennung, dass sie sich dieses schwierigen und komplexen Themas annehmen und uns auch wertvolle Hinweise gegeben haben. Festzuhalten bleibt aber auch, dass der Tenor dieser Veröffentlichungen Vermutungen über ein Fehlverhalten der BStU übernimmt. Eine solche Bewertung des Verhaltens der BStU ist für uns als Verband und für mich als seinen Vorsitzenden derzeit schlicht noch nicht möglich, da die datenschutzrechtliche Bewertung noch aussteht.

Der Bürgerrechtler Lutz Rathenow, der bis Mai sächsischer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur war, hat vor ein paar Wochen in der Berliner Zeitung zum Abschied aus seinem Amt geschrieben: „Die Neugier wissen zu wollen, was die Stasi-Welt im Innersten zusammenhält, ist geblieben. Die einen sehen in den Stasiakten Schlüssel, um Türen in die Vergangenheit zu öffnen, um Neues zu erfahren – für andere bestätigen sie, was sie seit dreißig Jahren gesichert zu haben glauben: Die Diktatur ist weg, die Akten sind da und sind Symbole für alles, was Symbole braucht, weil es seine Wirkkraft nicht für real genug hält“. Das trifft in gewisser Weise auch für das Spannungsfeld in unserem Verband zu.

Und Rathenow fasst auch das Dilemma unserer Debatte präzise zusammen: „Bis ein Fall ganz erfasst oder gar ausdiskutiert worden ist, ist er meist aus der Medienaktualität entlassen – in den Details ungeklärt. Die Entdecker der jeweiligen Stasiverstrickungen bestehen darauf, dass es Hinweise auf vielleicht schwerwiegendere Vergehen zu der jeweiligen Person in anderen Akten geben könnte: in den noch nicht erschlossenen, vernichteten oder in denen Dritter. Letzteres hieße in äußerster Ausforschungskonsequenz: Um ganz sicher zu sein, dass sich kein Bezug zu einer Person in irgendeiner anderen Akte findet, müsste in jeder nachgesehen werden.“

Dies ist für Rathenow „völlig unpraktikabel. Und auch nicht sinnvoll“. Dem stimme ich ausdrücklich zu. Auch Rathenows Empfehlung, wie besser mit dem Aktenbestand umzugehen gewesen wäre, scheint mir als - ausdrücklich: Laien! - in Sachen BStU schlüssig. Rathenow schreibt: „Sinnvoll wäre es vielleicht gewesen, durch eine frühe Personenregisterbildung bei der Aktenerschließung und parallel zu den Ersteinsichten Wahrnehmungsschneisen in den latenten Mutmaßungsdschungel zu schlagen. Wer wird auf welcher Seite in welcher Akte erwähnt? Wäre das Datenmissbrauch? Nicht, wenn es behördenintern bliebe, ausufernde Recherchelust minimieren und einen rascheren Überblick liefern würde. Und dem bis heute auftauchenden Mutmaßungsfrust, die entscheidenden Aktenerkenntnisse würden nicht herausgegeben, ein wenig entgegenarbeiten.“

Wie schon berichtet, stellen die betroffenen Kolleginnen aus unserem Verband jetzt Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz, bei denen wir sie als Verband unterstützen. Hoffentlich tragen die Antworten zur Transparenz und Aufklärung - ganz im Rathenow’schen Sinne bei.

Steffen Grimberg

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