Der Presseausweis ist Eigentum des DJV Berlin - JVBB und nach Beendigung der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit bzw. nach Ablauf des Gültigkeitsjahres unaufgefordert zurückzugeben. Der Missbrauch des Ausweises hat die sofortige Einziehung zur Folge.
Ich akzeptiere die Hinweise und Bedingungen und habe das Formular wahrheitsgemäß ausgefüllt.
Mit Austritt aus dem Verband ist der Presseausweis zurückzugeben (persönlich oder per Post als Einschreiben) oder mit 80 € zu bezahlen. Mir ist bekannt, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben zum Zwecke der Ausstellung eines bundeseinheitlichen Presseausweises elektronisch verarbeitet werden. Dies geschieht in Erfüllung der Verpflichtungen nach der „Vereinbarung zwischen dem Vorsitz der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und dem Trägerverein des Deutschen Presserats e. V. über die Wiedereinführung eines bundeseinheitlichen Presseausweiseses vom 30.11./01.12.2016. Hiernach unterrichten sich die ausstellungsberechtigten Verbände wechselseitig über Fälle des Missbrauchs eines Presseausweises. Umfassende Hinweise sowie die Datenschutzhinweise bei der Ausstellung von Presseausweisen finde ich auch unter www.djv-berlin.de.
Die Hinweise zur Ausstellung des Presseausweises habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne diese an. Den Datenschutzinformationen und der Datenverarbeitung stimme ich zu.