Freie beim rbb bleiben benachteiligt

11. September 2013 I Medienausschuss im Abgeordnetenhauses

Der DJV Berlin und der JVBB kritisieren die Novelle des rbb- Staatsvertrags. Den arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeitern des Senders werden weiterhin wesentliche Rechte verweigert.

Auf der heutigen Sitzung des Ausschusses für Europa und Medien des Abgeordnetenhauses haben die Vertreter von Journalistenverbänden, Personalrat und rbb-Freien heftige Kritik am Entwurf eines novellierten rbb- Staatsvertrags geübt. Sie kritisierten, dass die vom Berliner Senat gebilligte Neufassung des Staatsvertrags den arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeitern des Senders weiterhin wesentliche Rechte verweigert. Anders als in anderen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten soll es auch künftig für sie keine einheitliche Personalvertretung mit den Festangestellten geben.

Für den Journalistenverband Berlin-Brandenburg JVBB und den DJV Berlin erklärte JVBB- Geschäftsführer Michael Rediske: „Die vom Senat vorgesehene Freien-Vertretung ohne gesetzlich festgelegte Kompetenzen kann nicht den Schutz ersetzen, den die rund 1300 arbeitnehmerähnlichen Freien im rbb brauchen. Sie arbeiten zusammen mit angestellten Redakteuren und erfüllen dabei oft die gleichen Aufgaben.“

Der Personalrat sei das zuständige Gremium, um über die Einhaltung von Tarifverträgen zu wachen. Tarifverträge gibt es im rbb auch für arbeitnehmerähnliche Freie.

rbb-Intendantin Dagmar Reim verteidigte in der Anhörung die vorgesehene Regelung einer durch sie zu schaffenden und vom Rundfunkrat zu genehmigenden Freien-Vertretung. Man wolle die Stellung der freien Journalisten verbessern, sehe aber verfassungsrechtliche und praktische Probleme im Falle ihrer Vertretung im Personalrat.

Michael Rediske hielt dem entgegen, aus den Sendern, die bereits eine gemeinsame Personalvertretung für Feste und arbeitnehmerähnliche Freie hätten - namentlich ZDF, WDR, Saarländischer, Hessischer Rundfunk sowie Radio Bremen - seien solche Probleme nicht bekannt. Vielmehr brauche es auch für Freien-Vertreter einen ähnlichen Schutz vor jeglichem Druck durch den Arbeit- oder Auftraggeber, wie ihn derzeit Personalräte genießen.

Der Europa- und Medienausschuss des Abgeordnetenhauses beschloss, die heutige Anhörung der Experten, die auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen stattfand, zunächst auszuwerten. Die Plena von Abgeordnetenhaus und Potsdamer Landtag müssen dem novellierten Staatsvertrag zustimmen.

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