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Rundfunkrat

Keine effektive Mitbestimmung

09.05.2014

Der rbb-Rundfunkrat hat gegen das ausdrückliche Votum aller Mitarbeitervertretungen des Hauses das Statut einer Freien-Vertretung gebilligt.

In der Sitzung am Donnerstag in Potsdam stimmten 17 Mitglieder für die Vorlage von Intendantin Dagmar Reim, neun votierten dagegen. Der Vorsitzende des Journalistenverbandes Berlin-Brandenburg JVBB, Alexander Fritsch, kritisierte die Entscheidung: „Die verabschiedete Konstruktion hat mit einer Freien-Vertretung, die der Intendanz gleichberechtigt gegenüber treten könnte, nichts zu tun." Eine solche Vertretung könne ihre Aufgabe nur wirksam wahrnehmen, wenn sie personell und finanziell wie ein Personalrat völlig unabhängig sei und klare Mitbestimmungsrechte bekomme. Genau dies verwehre das von der Intendantin formulierte Statut der Freien-Vertretung aber. „Für die mehr als 1.400 arbeiternehmerähnlichen Freien im rbb ist das Verhalten der Rundfunkratsmehrheit eine riesige Enttäuschung“, schilderte Fritsch die Reaktionen bei den Betroffenen. „Wir werden jetzt mit unseren Mitgliedern diskutieren, wie wir mit dieser Entscheidung weiter umgehen.“

In einer fast vierstündigen Debatte hatte auch eine Reihe von Mitgliedern des Rundfunkrats bemängelt, dass das vorgelegte Statut gerade in Bereichen wie Arbeits- und Gesundheitsschutz keine echte Mitbestimmung vorsieht, obwohl Freie gemeinsam mit Angestellten die gleiche Arbeit als Redakteure oder Moderatoren verrichten. Schon bei der Neufassung des rbb-Staatsvertrags war die Aufnahme von echten Mitbestimmungsrechten der Freien an der Berliner Senatskanzlei und an der Potsdamer Staatskanzlei gescheitert, beide SPD-geführt. „Wir haben immer davor gewarnt, dass die Freien-Vertretung so rechtlos werden könnte, dass sie völlig dem Wohlwollen der Intendantin ausgesetzt ist“, sagte der JVBB-Vorsitzende Fritsch weiter. „Es zeigt sich: Diese Befürchtung war berechtigt.“

Auch ein Vermittlungsvorschlag, dem Statut befristet zuzustimmen und gleichzeitig Verhandlungen über eine Erweiterung der Mitbestimmungsrechte in Auftrag zu geben, wurde abgelehnt. Am Ende der Debatte missachtete die Rundfunkratsmehrheit dann sogar noch die eigene Geschäftsordnung: Sie ließ über den Intendanten-Entwurf geheim abstimmen. Die Regeln des Rundfunkrats schreiben dagegen eine offene Abstimmung vor – einzige erlaubte Ausnahmen sind Wahlen und Personalbeschlüsse. „Es ist schade, dass die Rundfunkratsmehrheit noch nicht einmal den Mut aufgebracht hat, sich zu ihrem mitarbeiterfeindlichen Votum zu bekennen“, erklärte Fritsch.

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