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Berlin-Wahl 2026

Wahlprüfsteine

05.08.2026

Bild: Leopictures

Am 20. September 2026 wird das Berliner Abgeordnetenhaus neu gewählt – und damit auch der Berliner Senat. Angesichts der vielfältigen Medienlandschaft in Berlin und der tiefgreifenden Umbrüche in der Branche hat der DJV Berlin – JVBB Wahlprüfsteine zusammengestellt und die Fraktionen der demokratischen Parteien im Abgeordnetenhaus um Stellungnahmen gebeten (siehe unten).

Plattformen und KI – Regulierung und Vergütung

Unstrittig ist, dass die großen Plattformen wie Google oder Meta an den disruptiven Entwicklungen der Medienbranche mitverantwortlich sind. Sie profitieren von journalistischen Inhalten und entziehen ihnen zugleich die Finanzierungsgrundlage. Für die Verbreitung von Desinformation und die zunehmende Fragmentierung der Gesellschaft tragen sie zumindest eine indirekte Verantwortung – ohne sich dafür haften zu lassen. Durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) werden diese Entwicklungen noch verstärkt.

Deshalb fordert der DJV Berlin – JVBB eine konsequente Regulierung von Plattformen und KI-Anbietern sowie eine gesetzliche Vergütungspflicht für die Nutzung journalistischer Inhalte. Das muss auch gelten, wenn diese Inhalte für KI-Trainingszwecke genutzt werden. Urheber:innen müssen die Möglichkeit bekommen, diese Nutzung wirksam zu untersagen (Opt-Out).

Darüber hinaus muss das Haftungsprivileg für Plattformen aufgehoben werden, sodass diese – wie auch journalistische Medien – voll verantwortlich für die von ihnen verbreiteten Inhalte sind. KI-generierte Inhalte müssen künftig verpflichtend gekennzeichnet werden, und KI-Overviews müssen zwingend auf ihre Quellen verlinken. Zudem muss endlich mit dem Aufbau einer offenen, unabhängigen europäischen KI-Plattform auf Basis von Open-Source-Lösungen begonnen werden.

Da sich diese Forderungen wirksam nur auf europäischer Ebene umsetzen lassen, sollte sich der neu gewählte Berliner Senat im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Bundesregierung in Brüssel entschlossen handelt.

Journalismusförderung – demokratische Notwendigkeit

Die Digitalisierung hat das Geschäftsmodell der Tageszeitungen nicht nur unter Druck gesetzt, sondern grundlegend verändert. Rückläufige Anzeigenerlöse, sinkende Print-Auflagen und steigende Zustellkosten machen vor allem Lokalzeitungen in manchen Regionen schon heute unrentabel. Zwar wächst der Markt digitaler Zeitungsangebote, allerdings nicht im gleichen Maße, sodass künftig deutliche „weiße Flecken" in der Versorgung mit journalistischen Informationen zu befürchten sind. Unabhängiger und objektiver Journalismus ist jedoch eine wesentliche Grundlage der politischen Willensbildung und wird zu Recht als vierte Säule der Demokratie bezeichnet. 

Deshalb müssen alle Anstrengungen darauf gerichtet sein, diese Säule zu erhalten. Das lässt sich über eine staatsfern organisierte Journalismusförderung erreichen. Der DJV Berlin – JVBB favorisiert dabei das „Luxemburger Modell": Die Förderung richtet sich nach der Zahl fest angestellter und tariflich entlohnter Journalist:innen. [1] Auflage oder Klicks spielen dabei keine Rolle – die Förderung bleibt so unabhängig vom Verbreitungsweg und lässt keinen inhaltlichen Einfluss zu. 

Klar ist, dass eine solche Förderung losgelöst von staatlichen Vorgaben oder haushaltspolitischen Erwägungen erfolgen muss. Organisatorisch ließe sich dies über die bereits staatsfern organisierten Landesmedienanstalten umsetzen. Sie verfügen teilweise schon heute über eigene Förderprogramme, deren finanzielle Wirkung allerdings sehr begrenzt ist.

Flankiert werden könnte eine solche Förderung dadurch, dass Journalismus explizit als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt wird. Die daraus folgende Steuerbefreiung sowie das leichtere Einwerben von Spenden könnten die Finanzierung von Journalismus wieder auf breitere Füße stellen. Denkbar sind zudem nicht-redaktionelle Maßnahmen wie eine Distributionsförderung durch Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf null für entsprechende Leistungen. Allerdings würde dieses Instrument allein deutlich zu kurz greifen; Wirkung entfalten kann es nur in Kombination mit den oben genannten Maßnahmen.

Bildungsauftrag „Medien- und Nachrichtenkompetenz

Die Stärkung von Medien- und Nachrichtenkompetenz in der Gesellschaft gehört zu den wirksamsten langfristigen Maßnahmen gegen Desinformation. Empirische Untersuchungen zeigen, dass insbesondere die Fähigkeit zur Quellenbewertung, zur Einordnung digitaler Inhalte und zur Erkennung manipulativer Kommunikationsstrategien die Widerstandsfähigkeit gegenüber Desinformation deutlich erhöht.[2] 

Eine verstärkte Vermittlung von Medien- und Nachrichtenkompetenz ist daher nicht nur wünschenswert, sondern aus Gründen der Chancengleichheit dringend geboten – und dürfte langfristig wirksamer sein als das derzeit diskutierte Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche. An weiterführenden Schulen sollte daher, nach Thüringer Vorbild, verpflichtend ein Unterrichtsfach „Medien- und Nachrichtenkompetenz" eingeführt werden – idealerweise fächerübergreifend.

Lehrpläne dürfen sich dabei nicht allein auf die Befähigung von Kindern und Jugendlichen konzentrieren, Desinformation zu erkennen. Vielmehr müssen sie ebenso den demokratischen Wert einer freien und unabhängigen journalistischen Berichterstattung vermitteln, um so Bedarf und Nachfrage nach verlässlichen Informationen zu stärken.

Im Bereich der Erwachsenenbildung sollten die Angebote der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) sowie der Volkshochschulen ausgebaut und gezielt beworben werden.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk – Garant für verlässliche Information

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unverzichtbarer Bestandteil des dualen Mediensystems in Deutschland. Die Finanzierung über den Rundfunkbeitrag garantiert Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Zwängen und ein kostenfreies Informations- und Unterhaltungsangebot für die gesamte Gesellschaft.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht ein klares Bekenntnis zu seiner Existenz und seinem Auftrag statt einer weiteren Delegitimierung. Die derzeitige Debatte über den ÖRR verengt sich zu sehr auf finanzielle Fragen und schadet damit seiner Akzeptanz. Über den Rundfunkbeitrag sollte stärker aus sozialer Perspektive debattiert werden. Im Zentrum muss dabei die Frage stehen, wie ein sozial gerechter Beitrag ausgestaltet werden kann.

Das bedeutet nicht, dass der ÖRR keinen Reformbedarf hätte. In den vergangenen Jahrzehnten wurden nicht nur Strukturen zementiert, sondern auch in erheblichem Umfang finanzielle Verpflichtungen eingegangen. Daher stellt sich die Frage, wie die Pensionslasten des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) gemildert werden können – etwa durch eine einmalige „Entschuldung", also die Übernahme der aufgelaufenen Verpflichtungen. Welche weiteren Korrekturen bei Finanzen, Personal oder Struktur auch immer nötig sind – sie dürfen keinesfalls zulasten des Programms gehen!

Journalist:innen schützen – Angriffe konsequent bestrafen

Journalistinnen und Journalisten sind in den vergangenen Jahren immer häufiger das Ziel von Angriffen geworden. Verächtlichmachungen und Beleidigungen bis hin zu Gewalt- und Morddrohungen im digitalen Raum haben ein noch nie dagewesenes Ausmaß erreicht. Darüber hinaus wird aus psychischer Gewalt immer häufiger auch physische Gewalt. Das Bundeskriminalamt zählte im vergangenen Jahr in Deutschland 54 Gewaltdelikte, darunter 46 Körperverletzungen, bei denen Medienvertreter:innen das Ziel waren. 

Der DJV fordert daher, analog zur Strafrechtsverschärfung bei Angriffen auf Politiker:innen, auch Angriffe auf Journalist:innen härter zu bestrafen. Zudem sollte die Staatsanwaltschaft auch in solchen Fällen von Amts wegen ermitteln und nicht erst auf Antrag. Medienschaffende stehen unter dem Schutz des Artikels 5 Grundgesetz und bilden eine der vier Säulen der Demokratie. Damit gehören sie, ebenso wie Politiker:innen, zu einem wesentlichen Teil der Zivilgesellschaft, der sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung engagiert. 

In diesem Zusammenhang muss auch eine Aufwertung des bundeseinheitlichen Presseausweises erfolgen. Denn nur bei diesem vom Deutschen Presserat ausgegebenen Dokument können bspw. Vertreter:innen von Behörden sicher sein, sich hauptberuflich tätigen Journalist:innen gegenüber zu sehen. Das ist bei der Vielzahl von Plagiaten, die gegen Entgelt über das Internet vertrieben werden und bei denen die Prüfung der journalistischen Tätigkeit nur unzureichend oder gar nicht erfolgt, nicht der Fall. 

Die gemeinsamen Verhaltensgrundsätze zwischen Polizei und Medienschaffenden müssen zudem endlich verabschiedet werden. Seit nunmehr mehr als sechs Jahren zieht sich deren Novellierung hin. Polizei und Presserat, die bei diesen Grundsätzen federführend sind, müssen sich endlich auf einen gemeinsamen Konsens verständigen.

In diesem Zusammenhang sollte eine Überprüfung der Lerninhalte für Polizeianwärter:innen mit Blick auf den Artikel 5 Grundgesetz erfolgen. Bei Demonstrationen muss oft die Freiheit der Berichterstattung hinter der unzweifelhaft ebenso essenzielle Versammlungsfreiheit zurückstehen. Zwar wurden polizeiliche Einsatzkonzepte diesbezüglich mittlerweile modernisiert, wünschenswert wäre dennoch, dass die besonderen Rechte von Journalist:innen zum verbindlichen Ausbildungsstoff werden. Beispielhaft sei hier auf eine entsprechende Praxis der DJV in Thüringen an der dortigen Polizeischule in Meiningen verwiesen.

Schlussendlich müssen die Freiheit der Berichterstattung und unabhängige Medien auch über den Artikel 5 Grundgesetz hinaus besser geschützt werden. Die Ankündigung, beispielsweise die Medienstaatsverträge zwischen den Ländern oder auch die Staatsverträge über die Landesrundfunkanstalten zu kündigen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zerschlagen, sind ernst zu nehmen. Demokratie muss auch an dieser Stelle wehrhaft sein und solche Angriffe auf unabhängige Medien zurückweisen können (siehe Sachsen-Anhalt). 

Auskunftsrechte stärken und nicht beschneiden

Gesetzlich verbriefte Auskunftsrechte gegenüber öffentlichen Einrichtungen und Behörden müssen erhalten und erweitert werden. Transparenz in der Verwaltung trägt erheblich zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in staatliche Institutionen bei. Darüber hinaus fördert diese Transparenz gesellschaftliche Teilhabe und erleichtert die Aufklärung von Missständen. Pläne, sowohl in Berlin als auch bundesweit das Informationsfreiheitsgesetz einzuschränken, sind daher mit Nachdruck zurückzuweisen.

Zu den o.g. notwendigen gesetzlichen Erweiterungen zählt unter anderem, Pressestellen von öffentlichen und staatlichen Institutionen zu einer zeitnahen und umfänglichen Beantwortung von Anfragen zu verpflichten. In den vergangenen Jahren hat es sich zunehmend eingebürgert, journalistische Anfragen erst mit teilweise deutlichem Zeitverzug zu beantworten. Darüber hinaus werden Informationen oft nur „scheibchenweise“ herausgegeben. 


[1] DJV, „Journalismus braucht Förderung“, https://www.djv.de/medienpolitik/journalismusfoerderung/

[2] OECD, 21st Century Readers: Developing Literacy Skills in a Digital World, Paris 2021


Stellungnahme DIE LINKE

Stellungnahme Bündnis 90/Die Grünen

Stellungnahme CDU

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