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Presseausweise:

Hier Antrag auf Presseausweis 2010

Presseausweis 2009
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Wir bieten: Neben dem amtlich anerkannten bundeseinheitlichen Presseausweis den Mitgliedern des DJV Berlin Solidarität bei tariflichen Auseinandersetzungen, beim Arbeitskampf, Rechtsschutz, Beratung, soziale Hilfe, Informationen, Fort- und Weiterbildung - und noch mehr, was für Ihre Arbeit nützlich sein kann . Dazu gehören auch der Gedankenaustausch zu berufsspezifischen Problemen in Fachausschüssen und Arbeitsgruppen sowie Hinweise auf Veranstaltungen. Die entsprechenden Informationen erhalten Sie direkt auf  dieser Seite oder durch einen Klick auf ein Stichwort in der rechten Spalte.


Presseversorgungswerk: Termin 31. Dezember beachten!!!

Bis einschließlich 31. Dezember dieses Jahres können alle Kinder von Versicherten im Pressewersorgungwerk - unabhängig davon, wie alt sie sind und welchen Beruf sie ausüben -  eine Versicherung über das Presseversorgungswerk abschließen.

Einzige Voraussetzung:  Mindestens ein Elternteil muss einen laufenden Vertrag beim Presseversorgungswerk haben, das zu den besten Lebensversicherern in Deutschland gehört. Mit einer Gewinnbeteiligung von 4,8 % wird das Presseversorgungswerk auch 2010 an der Spitze des Marktes liegen.

Nähere Informationen: Tel.: 030 726 262 250 (Nikolaus Bora) oder E-Mail: info@Presseversorgung-Berlin.de


12a-Tarifvertrag für die arbeitnehmerähnlichen Freien an Tageszeitungen für 2008/2009

Honorare für Textbeiträge 1. Dezember 2008: Die Berechnung der Honorare erfolgt nach der Anzahl der Druckzeilen der einzelnen Beiträge. Dabei gilt als Normalzeile die Druckzeile mit 34 - 40 Buchstaben. Die Honorare betragen für das Erstdruckrecht (E), für das Zweitdruckrecht (Z) ab 01.12.2008:

Für Nachrichten und Berichte bei einer Auflage (: Bis 10.000: (E) 54 Ct, (Z) 44,00; bis 25.000: (E) 59 Ct, (Z) 47 Ct; bis 50.000: (E) 72 Ct, (Z) Ct; bis 100.000: (E)  84 Ct, (Z) 65 Ct ; über 100.000: (E) 96 Ct, (Z) 73 Ct.

Für Reportagen, Gerichtsberichte, Spitzen, Glossen, unterhaltende Aufsätze, Kurzgeschichten: Bis 10.000: (E) 68 Ct, (Z) 51 Ct; bis 25.000: (E) 72 Ct, (Z) 53 Ct; bis 50.000: (E) 90 Ct, (Z) 70 Ct; bis 100.000: 108 Ct, (Z) 82 Ct; über 100.000: (E) 134 Ct, (Z) 101 Ct.

Honorare für Textbeiträge ab 1. Mai 2009

Für Nachrichten und Berichte bei einer Auflage:
Bis 10.000: (E) 55 Ct, (Z) 45 Ct; bis 25.000:  (E) 60 Ct, (Z) 48 Ct; bis 50.000: (E) 66 Ct (Z) 54 Ct; bis 100.000: (E) 85 Ct, (Z) 73 Ct; über  100.000: (E) 98 Ct, (Z) 74 Ct.

Für Reportagen, Gerichtsberichte, Spitzen, Glossen, unterhaltende Aufsätze, Kurzgeschichten: Bis 10.000: (E)69 Ct,  (Z) 52 Ct, bis 25.000: (E)73,00 (Z) 54 Ct; bis 50.000: (E) 91 Ct (Z) 71 Ct, bis 100.000: (E)110 Ct,  (Z) 83 Ct; über 100.000: (E)136 Ct, (Z) 103 Ct.

Ab 1. Dezember 2008 gelten für Bildbeiträge (schwarz-weiß) folgende Honorarsätze bei einer Auflage: Bis 10.000: (E) 37,80 €, (Z) 30,10 €; bis 25.000: (E) 43,50 €,(Z) 34,70 €; bis 50.000: (E) 49,40 € (Z) 36,90 €; bis 100.000: (E) 64,- €, (Z), 49,40 €; über 100.000: (E) 77,50 €, (Z) 59,- €.

Ab dem 1. Mai 2009: Bei einer Auflage bis 10.000: (E) 38,40 €, (Z) 30,60 €; bis 25.000: (E) 44,20 €, (Z) 35,30 €; bis 50.000: (E) 50,20 €, (Z) 37,50 €; bis 100.000: (E) 65,- €, (Z) 50,20 €; über 100.000: (E)78,70 €, (Z) 59,90 €.