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(alphabetisch gegliedert)

> Ärzte Zeitung: Vertragsbedingungen nicht akzeptabel
> Krankengeld für Freie
> Tageszeitungen: Gemeinsame Vergütungsregelungen
>
Tageszeitungen: Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Freie

INFORMATIONEN UND HILFE FÜR FREIE WORT- UND BILDJOURNALISTEN/INNEN

  Auf dieser Seite geben wir Freien Journalisten/innen - nicht nur für sie - nützliche Hinweise für ihrer Arbeit und Informationen auf wichtige Entwicklungen. Kurzum: Berufsbezogene Informationen von A wie Angebote von Manuskripten bis Z wie Zeilenhonorar. Allerdings: Die Rechtsberatung, Sozialberatung und Steuerberatung ist nur für Mitglieder des DJV Berlin. Weitere Informationen finden Sie auch unter: >>> Stellenangebote; >>> Ausgelobte Journalistenpreise; >>> FA Freie Journalisten/innen. >>>  FA Bildjournalismus

Tageszeitungen: Gemeinsame Vergütungsregeln für Freie ab 1. Februar 2010 in Kraft

   Nach dem DJV und verdi hat am 29. Januar 2010 auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) dem Verhandlungsergebnis über gemeinsame Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen für die von ihm vertretenen Landesverbände zugestimmt. Der DJV hat dies bereits am 17. Januar getan. 
   Damit ist der Weg für allgemein verbindliche und angemessene Honorare von Freien an Tageszeitungen, die dem BDZV angeschlossen sind, geebnet. Die Verhandlungen hatten über sechs Jahre gedauert. Die gemeinsamen Vergütungsregeln sehen für hauptberuflich tätige Freie an Tageszeitungen Vergütungssätze vor, die in der Höhe für Textbeiträge gestaffelt sind und sich unter anderem nach der Auflage der Zeitung und der journalistischen Gattung richten.
   Sie liegen beim Erstdruck je nach Auflage und Gattung in der Bandbreite zwischen 47 Cent und 1,65 Euro pro Druckzeile, beim Zweitdruck zwischen 38 Cent und 1,25 Euro. Die Mehrfachnutzung von Textbeiträgen muss künftig von den Verlagen auch mehrfach honoriert werden. Die Vergütungsregeln schaffen Rechtssicherheit. Gerichte können von ihnen nicht zu Lasten der Urheber abweichen.
   Die Vergütungen gelten als angemessen. Verlage, die weniger zahlen, können nachträglich auf Nachzahlung verklagt werden.

Ärzte Zeitung: Vertragsbedingungen für freie Journalisten/innen nicht akzeptabel

   Der Deutsche Journalisten-Verband warnt vor der Unterzeichnung der neuen Verträge, die von der Ärzte Zeitung Verlags - GmbH, Neu-Isenburg, verschickt werden. Demnach müssen freie Mitarbeiter der Ärzte Zeitung Verlags - GmbH Rechte "in jeder bekannten und unbekannten Nutzungsart" einräumen und ihr die Übertragung dieser Rechte an Unternehmen in der Springer Sciene+Business Media Gruppe ermöglichen. Ein gesondertes angemessenes Honorar für solche zusätzlichen Nutzungen ist im Vertrag dagegen nicht vorgesehen.
  
Der DJV weist ausdrücklich daraufhin, dass die entsprechenden Vertragsregelungen nicht mit den gesetzlichen Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes vereinbar sind. Eine Klausel, mit der durch die erste und einzige Vergütung sämtliche vorgesehenen Nutzungen und Verwertungsrechte abgegolten sind, widerspräche dem gesetzlichen Leitbild, wonach Urheber an jeder Nutzung ihrer Werke zu beteiligen sind. Empörend sei – betont der DJV, dass der Verlag versuche, sich in einem Schreiben an die freien Mitarbeiter auf den DJV zu berufen und verwies auf die seit 1. Februar 2010 geltenden Vergütungsregelungen an Tageszeitungen (Siehe auf dieser Seite).
   Die Ärzte Zeitung ist eine Tageszeitung mit Sitz in Hessen. Der hessische Verlegerverband hatte sich allerdings nicht an den Verhandlungen über die Vergütungsregeln beteiligt. Nach Auffassung des DJV gelten in Hessen aber keine anderen Maßstäbe für die Angemessenheit von Honoraren als in anderen Bundesländern.

Krankengeld für Freie

   Für freie Journalistinnen und Journalisten gelten ab dem 01. Januar 2009 Änderungen beim Bezug von Krankengeld. Tipps finden Sie im Internet unter: http://www.djv.de/29-08-2008-Krankengeld-AEnde.2768.0.html.

Tageszeitungen: Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Freie

   Für die arbeitnehmerähnlichen Freien an Tageszeitungen gelten nach dem 12a-Tarifvertrag seit dem 1. Mai 2009  neue Honorare für Text- und Bilbeibeiträge.  Einzelheiten unter  Tarife - Honorare.