Termine Fachausschuss

30. Januar: Besuch Ausstellung mit Diskussion, 14.00 Uhr
  7. Februar: Seminar Bildrechte, 12.00 Uhr

Fachausschussvorsitzender

Norbert Kesten
E-Mail:
noke@shamrockmedia.de
Tel.: 030 / 3988 6825
Mobil: 0172 / 3792 501

Foto: N. Kesten

Stellvertretender Vorsitzender

Andreas Springer
Tel.:
030- 815 51 93
Mobil: 0172/311 42 17
E-Mail: grafikas@aol.com

DER FACHAUSSCHUSS BILDJOURNALISMUS

   Der Bildermarkt ist durch Digitalisierung überschwemmt. Erfahrungsaustausch, Workshops, gegenseitige Unterstützung: eben Kommunikation unter den Pressefotografen soll uns bei der Arbeit weiterhelfen.  In unregelmäßigen Abständen sprechen wir über Fotos, Server, Kunden und Probleme. - Einladungen zu Veranstaltungen werden den Mitgliedern direkt gemailt. Fragen beantworten gern: Norbert Kesten (noke@shamrockmedia.de), Gabriele Fromm (gabriele.fromm@djv-berlin.de),  und Bernd Lammel (bernd.lammel@djv-berlin.de).

28. Januar 2012

n-ost Reportagepreis 2012

Der n-ost Reportagepreis wird 2012 erstmals nicht nur für Texte verliehen, sondern auch für Radioreportagen und Fotos/Audioslideshows.

Mit dem n-ost Reportagepreis zeichnet das Netzwerk für Osteuropa-Berichterstattung 2012 zum sechsten Mal Journalisten aus, die außergewöhnliche Geschichten aus Osteuropa erzählen – lebendig und ohne Klischees. So fördert n-ost eine hintergründige und differenzierte Berichterstattung.

Prämiert werden inhaltlich und formal herausragende Reportagen aus Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas, die 2011 in deutschsprachigen Medien erschienen sind.

Einsendeschluss: 10. Februar 2012
Preisgeld: 2000 Euro
Nähere Informationen: www.n-ost.org/reportagepreis

20. Januar 2012

Einladung: 30. Januar - Ausstellungsbesuch mit Diskussion

Am 30.1.2012 besuchen wir die Ausstellung "Russenlager und Zwangsarbeit – Bilder und Erinnerungen Sowjetischer Kriegsgefangener".
   Zur Emtstehung dieser Fotoausstellung wird uns Eberhard Radczuweit von der Ausstellungsleitung einen Vortrag halten.
Treffpunkt: 14.00 Uhr vor dem AUDIMAX im Hauptgebäude der Technischen Universität, Strasse des 17. Juni 135.

Norbert Kesten
, Vorsitzender Fachausschuss

 

23. Januar 2012

Einladung zum 7. Februar 2012: "Die Rechte der Pressefotografen"

Was ist erlaubt, was nicht. Am Dienstag, stehen in der Geschäftsstelle des DJV Berlin die Rechte für Bildjournalisten zur Diskussion. Beginn: 12.00 Uhr. Michael Hirschler von der DJV – Bundesgeschäftsstelle wird unter anderem zu diesen Fragen Antworten geben:
   Wann dürfen Personen, Sachen, Marken und Ereignisse fotografiert werden? Welche Zugangs- und Aufenthaltsrechte habe ich? Mit welchen Formulierungen sollte ich meine Fotos anbieten? Welche Funktion hat das Urheberrecht für mein geschäftliches Handeln? Was sind Vergütungsregeln und wieso gibt es jetzt ein Schiedsverfahren gegen den Verlegerverband? Wie kann ich mein Urheberrecht maximal schützen? Wie kann mir IPTC dabei helfen? Wie sind meine Fotos bei Veröffentlichung richtig mit dem Namen zu kennzeichnen? Was kann ich verlangen, wenn meine Beiträge unerlaubt genutzt oder verändert werden? Was muss ich beim Betrieb einer Bildagentur bzw. einer eigenen Bilddatenbank beachten? Wann wird Gewerbesteuer und Künstlersozialabgabe fällig? Was gilt bei gemeinsamer Agenturtätigkeit mit Kollegen bzw. bei Gründung einer 1-Euro- oder einer 25.000-Euro-GmbH? Gibt es rechtliche Mittel gegen den Trend zur "Feuerwehr-Fotografie"?
   Interessenten bitten wir wegen der begrenzten Plätze um Anmeldung an >>>  info@djv-berlin.de

Berichte und Informationen aus dem Fachausschuss

24. Dezember 2011

Verbot für Pressefotografen – Gericht entschied: ohne Erlaubnis kein Foto vom Schloss Sanssouci

   Pressefotografen dürfen in öffentlich zugänglichen Gärten keine Gebäude ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers fotografieren. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg am 15.Dezember 2011 im Rechtsstreit zwischen der Fotoagentur Ostkreuz und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten entschieden.
   Mit diesem Urteil hat sich das Gericht gegen das Recht von Pressefotografen ausgesprochen, in öffentlich zugänglichen Gärten Pressefotografien der Gebäude ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers herzustellen und zu veröffentlichen (Az. 5 U 14/09).
   Das Gericht  untersagte damit die Verbreitung von Fotos der Schlösser, darunter Sanssouci in Potsdam, , sofern sie auf den Grundstücken der Stiftung ohne deren spezielle Erlaubnis produziert worden sind. Eine Unterscheidung zwischen kommerzieller und Pressefotografie nahm das Gericht nicht vor. Es folgte damit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2010.  
  Gemeinsam mit anderen Organisationen beteiligte sich der DJV an dieser juristischen Auseinandersetzung. Jetzt sollen mögliche weitere juristische Schritte geprüft werden. Nähere Informationen beim DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann, mailto:poe@djv.de .

 

15. Dezember 2011

Ein fünftes Gericht stärkt die Nutzungsrechte von freien Journalisten und Journalistinnen gegen rechtswidrige Vertragsbedingungen

   Wieder hat ein Gericht den Umgang von Verlagen mit den Nutzungsrechten freier Journalisten/innen für rechtswidrig erklärt. Das Landgericht Mannheim entschied jetzt in einer einstweiligen Verfügung, dass die entsprechenden Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Reiff Verlag KG (Mittelbadische Presse, Offenburger Tageblatt) unzulässig sind (Az. 7O 442/11). 
  Ähnliche Urteile zu AGB von Verlagen ergingen in diesem Jahr bereits an die WAZ New Media Gruppe, die Heinrich Bauer Achat AG, den Südkurier der Holtzbrinck-Gruppe und die Braunschweiger Zeitung.  Auf den Antrag der einstweiligen Verfügung hatte der Reiff Verlag mit der Ankündigung reagierte, er werde "versuchen, bis zur abschließenden Klärung, überall, wo es möglich ist, auf den Einsatz von hauptberuflichen freien Mitarbeitern zu verzichten."
   In den AGB des Reiff Verlages war geregelt, dass jede/r freie Journalist/in gegen ein pauschales Honorar sämtliche Nutzungsrechte, in bekannter oder unbekannter Nutzungsart, umfassend, ausschließlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt einzuräumen hat. Außerdem sollten diese Rechte vom Verlag an "gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen" übertragen werden können. Bei Nichtunterzeichnung seiner Vertragsbedingungen drohte der Verlag, freie Mitarbeiter/innen nicht weiter zu beschäftigen. Nach dem Richterspruch steht fest, dass das Vorgehen des Verlages in Bezug auf die Nutzungsrechte unzulässig ist und vom Gericht nicht geduldet wird.  
WAZ New Media: Das Landgericht Bochum entschied im November 2011, dass die Honorarbedingungen in weiten Teilen rechtswidrig sind. Die von der WAZ-Tochtergesellschaft praktizierten Konditionen für Freie verstoßen nach Ansicht des Gerichts in allen wichtigen Passagen gegen das Urhebervertragsrecht (Az. I-8 0 277/11). 
Braunschweiger Zeitung: Im September 2011 erklärte das Landgericht Braunschweig die Vertragsbedingungen des Braunschweiger Zeitungsverlags für rechtswidrig (Az. 9 O 1352/11). Im Einzelnen entschieden die Braunschweiger Richter, dass sowohl ein pauschales Zeilenhonorar im niedrigen Cent-Bereich für alle Nutzungen als auch die Abtretung aller Verwertungsrechte an den Verlag nicht statthaft seien. Ein Fotohonorar von nur 20 Euro pro Bild verstoße gegen das Prinzip der angemessenen Vergütung. Das Gericht stellte auch klar dass die Zeitung sich an die gesetzliche Pflicht zur Namensnennung halten müsse. Unzulässig sei darüber hinaus die Abwälzung der Haftung vom Verlag auf die Freien. Gegen die Braunschweiger AGB hatte der DJV gemeinsam mit ver.di geklagt.
Heinrich Bauer Achat KG: Nach dem Urteil des Oberlandesgericht Hamburg vom 1. Juni 2011 verstoßen die Honorarbedingungen für freie Bildjournalisten/innen in weiten Teilen gegen geltendes Recht. (Az. 5 U 113/09).
Südkurier: Das Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigte im März 2011 dass  die Honorarbedingungen des Südkurier in wesentlichen Teilen gegen geltendes Recht verstoßen (Az. 6 U 181/10).  Die Richter verboten Bestimmungen, wonach der Verlag Nutzungsrechte an Texten und Fotos auf Dritte übertragen darf bzw. Texte und Fotos an andere Medien der Holtzbrinck-Gruppe ohne Rücksprache mit dem Autor weitergeben darf. Das OLG verwarf auch eine Klausel als unzulässig, wonach dem Verlag jedwedes Recht der Umgestaltung von Beiträgen zustehen sollte.

6. Dezember 2011

Nach den Wahlen Ausstellungseröffnung: „Häuser fordern Frieden“ - Bilder von Editha Kuenzel in der Geschäftsstelle Taubenstraße

Wiedergwählt: Nobert Kesten umrahmt von Editha Kuenzel (lks.) und Eva Schmidt. Großes Interesse fanden bei den Kollegen und Kolleginnen die Bilder der Häuser für den Frieden. Foto: N. K.

Der  FA - Bildjournalismus im hat seinen Vorstand gewählt. Zum FA - Vorsitzender ist Norbert Kesten einstimmig wiedergewählt worden, sein Stellvertreter wurde Andreas Springer, ebenfalls ohne Gegenstimmen. Abschluss der Sitzung war, bei einem kleinen Imbiss, die Eröffnung der Ausstellung „Häuser fordern Frieden“ mit Fotos und Interviews von Editha Kuenzel.
 
   Vor der Ausstellungseröffnung wurden  zu erst noch gemeinsam Themen für das Arbeitsprogramm des nächsten Jahres erarbeitetet. Vorgesehen sind wieder diverse Informations-Veranstaltungen und fachliche Workshops. Angedacht sind: z.B. ein Treffen mit der Berliner Polizei (in Zusammenarbeit mit dem FA Print). Ab Januar wollen wir auch ein regelmäßiges Treffen der Bildjournalisten einrichten (Einladungen werden rechtzeitig verschickt), wobei Probleme und Anregungen im zwanglosen Kreis besprochen werden können.
   Editha Kuenzel hat nach den Friedens-Demonstrationen in Berlin Menschen befragt, die ihre Meinung zum Thema anschließend an ihren Häusern gezeigt haben. Die  Interviews und die dazugehörigen Fotos  zeigen deutlich, dass die Forderung nach Frieden in der Bevölkerung weit verbreitet ist. Aktuell ist diese Ausstellung besonders auch, da gerade Friedensgespräche auf der Afhanistan -Konferenz in Berlin stattfindet.Die Ausstellung in der Geschäftsstelle des DJV Berlin, Taubenstraße 20 in 10117 Berlin, ist nach Absprache mit der Geschäftsstelle für jeden zugänglich und wird voraussichtlich bis Ende Februar 2012 zu sehen sein.   

1. Dezember 2011

Bochumer Gericht urteilt: Honorarbedingungen der WAZ New Media für Fotojournalisten in weiten Teilen rechtswidrig!

   Die Honorarbedingungen der WAZ New Media sind in weiten Teilen rechtswidrig. Das hat das Landgericht Bochum entschieden. Die von der WAZ-Tochtergesellschaft praktizierten Konditionen für Freie verstoßen nach Ansicht des Gerichts in allen wichtigen Passagen gegen das Urhebervertragsrecht (Az. I-8 0 277/11). 
►   Die Bochumer Richter haben die in den AGB enthaltenen Pauschalvergütungen untersagt, weil sie die freien Bildjournalistinnen und -journalisten gegenüber Einzelhonoraren deutlich benachteiligen.
►   Nicht zulässig ist auch die so genannte Drittnutzungsklausel wegen mangelnder Intransparenz. Mit ihr sollten dem WAZ Fotopool alle Rechte für die Nutzung von Fotos durch andere WAZ-Medien eingeräumt werden. Aus Sicht des Gerichts fehlte die Definition,  welche Unternehmen jetzt und in Zukunft zur WAZ-Mediengruppe gehören.
►  Gekippt wurde auch die Klausel, nach der alle Rechte beim WAZ Fotopool bleiben, wenn das Vertragsverhältnis mit dem freien Fotografen beendet ist.
►  Von besonderer Tragweite für die Freien sind die Aussagen des Gerichts zum Umfang der übertragenen Rechte. Sie sind zu weit reichend und daher „unangemessen benachteiligend“.
   Damit folgte das Bochumer Landgericht der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg und entschied zu Gunsten der Freien. Es gab damit in den wesentlichen Punkten einer Klage des DJV und der DJU in ver.di statt. Eine endgültige Entscheidung zum zulässigen Umfang der Rechteklausel wird der Bundesgerichtshof im kommenden Jahr treffen.

1. November 2011Ausstellung im Willy-Brand-Haus

Historischer Fotos von Mario Giacomelli, einem der bekanntesten Künstler in der Geschichte der Fotografie des 20. Jahrhunderts

   Das Kulturinstitut Berlin der italienischen Botschaft  und der Freundeskreis Willy-Brandt-Haus e.V. präsentieren in einer gemeinsamen Ausstellung Fotografien von Mario Giacomelli. Eröffnung Mittwoch, 9. November, 19:30 Uhr im Willy-Brandt-Haus. Die Ausstellung ist vom 10.11.11. bis 22.1.12 Dienstag bis Sonntag von 12 bis 18 Uhr geöffnet, der Eintritt ist frei (Ausweis erforderlich).
   Der im Jahr 2000 im Alter von 75 Jahren verstorbene Italiener Mario Giacomelli ist einer der bekanntesten Künstler in der Geschichte der Fotografie des 20. Jahrhunderts. 1925 in Senigallia (Ancona) geboren, begann er Anfang der 1950er Jahre zu fotografieren. Bereits 1964 verhalf ihm eine umfangreiche Ausstellung im Museum of Modern Art in New York zu internationalem Ruhm. Heute befinden sich seine Bilder in den Sammlungen der größten Museen der Welt. 
   Dem Freundeskreis Willy-Brandt-Haus und dem Italienischen Kulturinstitut Berlin ist es gelungen, einhundert Originalfotografien von Mario Giacomelli aus der Zeit zwischen 1952 und 1980 von der Stadt Lonato auszuleihen, um sie in Berliner erstmals zeigen zu können. 
   Die Auswahl der Fotografien beinhaltet alle Themen, die Giacomellis Arbeit geprägt haben: Italien, die Landschaft und das Land, menschliches Schicksal, Alter und Vergänglichkeit, aber auch Hoffnung und Liebe. Seine Arbeiten fasste Giacomelli bevorzugt in Serien zusammen. Die zwischen 1961 und 1963 entstandenen Fotografien über junge Priester gingen in die Fotogeschichte ein. 
   Ausstellungsort: Willy-Brandt-Haus, Stresemannstraße 28 in 10963 Berlin, Bus M41, U-Bhf. Hallesches Tor. Tel.: 030 | 259 93 787. Siehe auch: www.freundeskreis-wbh.de

18. Oktober 2011

Eine Kamera macht noch keinen Fernsehjournalisten

   Ein voller Erfolg war der dreitägige Workshop-Marathon über Videofilm- und Fotoverarbeitung vom 10. bis 12. Oktober in den Räumen des DJV Berlin  in der Taubenstraße.  Geprägt war er von einem fachlich sehr hohen Niveau. Die Leitung des Filmseminars lag bei Frank Werner von der Firma „extreme visual media“ aus Puchheim.
   Sehr schnell wurde klar, dass auch nach dem Kauf einer Video-Kamera aus Redakteuren oder Bildjournalisten über Nacht keine Fernsehjournalisten werden. Groß war das Engagement der Seminarteilnehmer. Auf den Bilder (von links): Frank Werner mit der Wirtschaftjournalistin Carola Ferstl (NTV), an der Kamera Marta Orosz vom ungarischen Fernsehen Magyar Radio, als Gäste auch dabei: Mitglieder des JVBB. Zwei Teilnehmer nutzten das Seminar auch um Mitglieder des DJV Berlin zu werden. 
    Das Interesse an diesen Workshops war bei den Anmeldungen so groß, dass  die Teilnehmerzahl am Filmseminar aus Kapazitätsgründen leider begrenzt werden mußte. Eine Wiederholung ist vorgesehen.
Fotos: B.L.

30. September 2011

Gericht verbietet AGB der Braunschweiger Zeitung

   Ein weiteres Mal hat sich der DJV vor Gericht gegen einen Zeitungsverlag wegen dessen Honorarbedingungen für freie Mitarbeiter durchgesetzt. Das Landgericht Braunschweig erklärte die Vertragsbedingungen des Braunschweiger Zeitungsverlags für rechtswidrig (Az. 9 O 1352/11).
   Im Einzelnen entschieden die Braunschweiger Richter, dass sowohl ein pauschales Zeilenhonorar im niedrigen Cent-Bereich für alle Nutzungen als auch die Abtretung aller Verwertungsrechte an den Verlag nicht statthaft seien.
   Ein Fotohonorar von nur 20 Euro pro Bild verstoße gegen das Prinzip der angemessenen Vergütung. Das Gericht stellte auch klar, dass die Zeitung sich an die gesetzliche Pflicht zur Namensnennung halten müsse. Unzulässig sei darüber hinaus die Abwälzung der Haftung vom Verlag auf die Freien. Gegen die Braunschweiger AGB hatte der DJV gemeinsam mit ver.di geklagt.

5. August 2011DJV-Bundesfachausschuss Bildjournalismus

Berliner Morgenpost gewinnt bei "Fotografen haben Namen" – Viele Zeitungsverlage halten sich nicht an das Urheberrecht

   Die ,,Berliner Morgenpost" hat bei der Aktion "Fotografen haben Namen" des DJV  am besten abgeschnitten. An zweiter Stelle kommt die ,,Welt Kompakt", an dritter die ,,Altmarkzeitung".
   Die Nennung des Namens bei Veröffentlichung von Fotos ist für Bildjournalisten ein wichtiges Element der Anerkennung ihrer Arbeit, auch für die weitere Vermarktung ihrer Bilder. Das Recht auf Namensnennung wird gesetzlich durch den Paragrafen 13 Urheberrechtsgesetz gefordert, eine Nichtbeachtung kann zu empfindlichen Schadensersatzsummen führen. Die Geschäftsbedingungen oder interne Abmachungen von Verlagen mit Agenturen können am Recht der Namensnennungs nichts ändern.
   Zahlreiche renommierte Zeitungen kümmerten sich auch im dritten Jahr der Aktion "Fotografen haben Namen"  des DJV-Fachausschusses Bildjournalismus nicht um die Einhaltung des Recht auf Namensnennung.  Der DJV fordert diese Verlage auf, hier endlich geltendes Recht umzusetzen.
   Bei der DJV-Aktion "Fotografen haben Namen" werden an einem Tag rund um den Welttag des Urheberrechts im April die Zeitungen auf die Nennung der Fotografen von Journalisten und Lesern durchgesehen. In den beiden zurückliegenden Jahren war jeweils die ,,Welt Kompakt" diejenige Tageszeitung, die den Urhebervermerk bei veröffentlichten Fotos am häufigsten gebracht hat.

28. Juli 2011

Trauer um Lothar Mielke

Lothar Mielke

   Nach langer Krankheit ist unser aktives Mitglied Lothar Mielke verstorben. Noch im vergangenen Jahr hatte er seine beliebte Vortragsreihe zum Fotorechte im FA Bild des DJV Berlin gerade wieder aufgenommen.
   Neben diesen fachlich fundierten Seminaren, die er seit Anfang der 90er Jahre bei uns gab und, die sich immer großer Beliebtheit erfreut haben, war Lothar Mielke in schwierigen Urheberrechtsfragen immer ein hilfsbereites und konstruktives Mitglied.
  Gerade als die Geschäftsstelle neue Veranstaltungen mit ihm planen wollte, erreichte uns die Nachricht von seinem plötzlichen Tod im Alter von 55 Jahren.   
  Zu seiner Vita: Mitglied im DJV Berlin und in der Deutschen Gesellschaft für Photographie (GPh), Verfasser des Buches „Fragen zum Fotorecht“ - 4. Auflage 1996 vergriffen, Dozent beim Bundesverband der Presseagenturen (BVPA). Als Anwalt vertrat er viele Jahre die dpa in fotorechtlichen Angelegenheiten.
B.L.- Foto: Niels Bahnsen

„Geschenkte Lebenszeit“ - Neue Workshop-Reihe in der neuen Geschäftsstelle am 7. Juli erfolgreich gestartet

Frank Werner begeisterte seine Zuhörer Foto: G.F.

   Eher skeptisch blickten die Teilnehmer am Beginn des Workshops „Digitaler Workflow für Bildjournalisten“ den Dozenten Frank Werner von der Münchner Firma Xtreme Workshops & Consulting für professionelle Techniken des Digital Imaging an, als er das Ziel des Workshops verkündete. Bis fünf Stunden Zeitersparnis pro Fotoauftrag versprach er den Teilenehmern, wenn sie das gelernte in der Praxis anwenden werden.
   Jeder Bildjournalist kennt die Misere. Von einem Parteitag, einem Kongress, einem Bundesligaspiel oder einer zweitägigen Reportage kommen Reporter heute mit Hunderten, wenn nicht sogar Tausenden Bilddateien zurück. Lange Nächte oder der komplette Folgetag sind für die Bearbeitung einzuplanen. Nach diesem Seminar schwärmte unser Mitglied Harald Almonat „Das ist geschenkte Lebenszeit!“ Wer die eingesparten Stunden auf das Jahr hochrechnet, kommt locker auf einen Monat Urlaub oder mehr.
   Praxistauglich erklärte Frank Werner den zeit- und qualitätsoptimierten, professionellen digitalen Workflow, der auf dem RAW Format basiert. Kerstin Jasinszczak vom JVBB fasste es so zusammen: „Die Art der Vermittlung war bei der enormen Menge des Stoff wirklich sehr gut.“ Dieses selbst bei professionellen Fotografen oft fehlende Wissen verhindert, dass Sie professionell mit RAW Bildern umgehen können.
   Im Workshop wurden Aspekte wie optimale Hard- und Softwareausstattung, Aufnahmeformate, RAW Processing, Unterschiede zwischen JPEG und RAW Format, Farbmanagement und Farbräume, Kalibration, optimale Farbkorrekturen oder auch Schärfen für Web- und Print besprochen. Unabhängig von Herstellerinteressen erklärte Frank Werner die Wirkweise von RAW-Konverter-Software.
   Hunderte von Bildern in kürzester Zeit auf Farbe und Belichtung zu optimieren, Ausschnitte zu wählen und auszurichten sowie anschließend für verschiedene Verwendungszwecke (Web, Drucker, Labor, Offset ) zu entwickeln, ist für jeden Fotografen ein Traum, der nach diesem Workshop Realität wird. Eric Neuling, Bildredakteur in der Pressestelle des NABU, sagte: „Heute haben wir sehr viel über Effizienz mit großen Datenmengen gelernt“.
   Jeweils zwei Teilnehmer hatten einen Computerarbeitsplatz mit Dual Core CPU, Windows oder MAC nach Wunsch und einen kalibrierten Monitor. Die Profiausstattung hatte Frank Werner mitgebracht und vor Beginn sorgfältig kalibriert. Die Teilnehmer gaben ihm in ihren Bewertungsbögen Bestnoten und fragten nach Folgeworkshops. Dr. Florian Böhle wertete kurz und knapp: „Exzellent!“
BL

7. Juni 2011

Foto-Honorare der Heinrich Bauer Achat KG verstoßen gegen geltendes Recht

   Die Honorarbedingungen für freie Bildjournalisten verstoßen in weiten Teilen gegen geltendes Recht. Das hat am 1. Juni das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 5 U 113/09) entschieden.
   Der Deutsche Journalisten-Verband und die dju in ver.di haben sich damit auch in der Berufungsinstanz im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Bauer durchgesetzt. Das Oberlandesgericht ist mit seiner Entscheidung deutlich über das Urteil des Landgerichts Hamburg vom Mai 2010 hinausgegangen und hat erstmals auch den Umfang der einzuräumenden Rechte beanstandet. Den Urteilstenor des Oberlandesgerichts Hamburg finden Sie hier: hier
   Kontakt:
Benno H. Pöppelmann, poe@djv.de

 

7. Juni 2011

Verleger verweigern höhere Fotohonorare

   In einer weiteren Verhandlungsrunde am 31. Mai hat der BDZV sich erneut nicht in der Lage gesehen, ein Angebot für angemessene Honorare für freie Fotojournalisten an Tageszeitungen vorzulegen.
   In den Verhandlungen geht es um gemeinsame Vergütungsregeln für Bildjournalisten an Tageszeitungen. Prozentual fordern DJV und dju denselben Satz wie im Textbereich. Sie begründen ihre Forderung mit der notwendigen Gleichbehandlung und der schwierigen finanziellen Lage der freien Fotografen. Der BDZV verweist dagegen darauf, dass die wirtschaftliche Situation der Tageszeitungsverlage eine deutliche Erhöhung der Honorarbudgets für Fotos nicht zulasse. Die Verhandlungen werden am 11. August fortgesetzt.
   Kontakt: Benno H. Pöppelmann, poe@djv.de

 

18. Mai 2011

Iron Maiden will Pressefotos bei ihrer Tournee zensieren - auch in Berlin

   Der DJV hat die Akkreditierungsbestimmungen für Bildjournalisten/innen zur Deutschland-Tournee der Band Iron Maiden als versuchte Zensur kritisiert. Dem Management der Band sollen die Bilder vorgelegt und die Publikationen benannt werden, in denen Veröffentlichungen vorgesehen sind. Erst nach schriftlicher Freigabe der akzeptierten Fotos dürfen die Fotografen ihre Bilder an die Redaktionen schicken. 

   Neben den bei Pop-Konzerten üblichen Beschränkungen, wie dem Fotografieren nur während der ersten drei Lieder und der unangemessenen Übertragung von Verwertungsrechten, sieht der Iron Maiden-Vertrag vor, dass sich Bildjournalisten vor der Veröffentlichung ihre Fotos genehmigen lassen müssen.

  Der DJV kritisierte die Bestimmungen als "Zensur in Reinform". Bildjournalisten hätten auch bei Konzerten die Aufgabe, die Realität abzubilden. Welche Bilder veröffentlicht würden, entscheiden die Redaktionen und nicht eine Künstleragentur. Der DJV empfiehlt den BildjournalistenInnen diesen Konditionen keinesfalls zustimmen.

   Iron Maiden gastiert vom 28. Mai an in Frankfurt/Main, Oberhausen, München, Hamburg, Berlin und Stuttgart.

2. Mai 2011

Otto-Steinert-Preis der DGPh erstmals online ausgeschrieben

    Die Deutsche Gesellschaft für Photographie (DGPh) schreibt den Otto-Steinert-Preis 2011 zum ersten Mal online aus. Nun kann sich der professionelle Nachwuchs per Email um das mit 5.000,- Euro dotierte Stipendium bewerben.
   Die für den begehrten Otto-Steinert-Preis der DGPh zuständige Sektion „Bild“ hat die Teilnahmebedingungen verändert und so an das Internet-Zeitalter angepasst. Grund dafür war ein 50%iger Anstieg an Bewerbungen um das mit 5.000,- Euro dotierte Stipendium in 2009. Die Unterlagen können bis zum 31. August 2011 online eingereicht werden.
   Gefördert wird eine neu zu erstellende photographische Arbeit, deren Ergebnisse innerhalb eines Jahres präsentiert werden müssen. Die Jury berücksichtigt eigenständige Bildleistungen von professionellen Bewerbern - unabhängig von ihrer stilistischen Ausrichtung oder ihrer inhaltlichen Thematik. Bewerber, die zur Zeit ihrer Bewerbung Deutsche sind oder ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, stellen sich mit ihren bisherigen Leistungen, einem kurzen Exposé der geplanten Arbeit, einer Kurzbiographie sowie maximal 15 Photobeispielen vor. Die Teilnahmebedingungen und das Bewerbungsformular sind unter http://www.dgph.de zu erhalten.
   Der Historiker Otto Steinert (1915-1978) zählt gleichzeitig zu den großen Photographen und Pädagogen der Nachkriegszeit. In seinem Andenken schreibt die DGPh-Sektion „Bild“ seit 1979 alle zwei Jahre den nach ihm benannten und Preis als Stipendium aus.
   Die 1951 gegründete Deutsche Gesellschaft für Photographie (DGPh) versteht sich als ideelle Organisation, die sich vorrangig für die kulturellen Belange der Photographie und verwandter Bildmedien einsetzt. In ihre Aktivitäten bezieht sie die konventionellen Verfahren der Photographie und deren vielfältige Anwendungsgebiete in Kunst, Wissenschaft, Bildung, Publizistik, Wirtschaft und Politik ebenso ein, wie nicht konventionelle Verfahren und neue Bildmedien.

18. März 2011DJV - Rechtsreferat

Richter in Karlsruhe stärken die Rechte der freien Journalisten/innen

   Das Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigte ein Urteil gegen den Südkurier, das auch Auswirkungen auf die Verträge von freien Print- und Fotojournalisten/innen mit Verlagen in Berlin haben kann. Nach der Entscheidung des OLG verstoßen die Honorarbedingungen des Südkurier in wesentlichen Teilen gegen geltendes Recht (Az. 6 U 181/10). 
   Die Karlsruher Richter verboten Bestimmungen, wonach der Verlag Nutzungsrechte an Texten und Fotos auf Dritte übertragen darf bzw. Texte und Fotos an andere Medien der Holtzbrinck-Gruppe ohne Rücksprache mit dem Autor weitergeben darf. 
  Zu einem ähnlichen Schluss war bereits das Landgericht Mannheim gekommen, als es im November 2010 auf Antrag des DJV mit Unterstützung von ver.di eine einstweilige Verfügung gegen die Südkurier GmbH Medienhaus erlassen hatte. Schon die Vorinstanz hatte beide Klauseln als intransparent bezeichnet, weil der Eindruck erweckt werde, dass die Nutzung durch Dritte bzw. andere Medien der Holtzbrinck-Gruppe auch ohne Vergütung durch den Verlag erfolgen dürfe. Das OLG verwarf aber auch eine Klausel als unzulässig, wonach dem Verlag jedwedes Recht der Umgestaltung von Beiträgen zustehen sollte.
   Nähere Informationen beim Justiziar des DJV, Benno H. Pöppelmann: >>> poe@djv.de

18. Januar 2011

Neue Übersicht der Bildhonorare

   Wieviel ist ein Pressefoto wert? Wie sollte eine Fotoreportage honoriert werden? Antworten auf diese Fragen bietet die neue Broschüre "Bildhonorare" der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing.
   Sie kann beim Bundesverband der Pressebild-Agenturen (BVPA) bestellt werden. DJV-Mitglieder bekommen einen Rabatt. Empfehlenswert ist auch das BVPA-Handbuch "Der Bildermarkt". Kontakt >>> info@bvpa.orgKontakt.

17. Dezember 2010

Foto-Streit mit Schlösserstiftung: Bundesgerichtshof entschied Rücküberweisung an das OLG Brandenburg

   Der Bundesgerichtshof hat am 17. Dezember seine Entscheidung zum Foto-Streit mit der Preußischen Stiftung Schlösser und Gärten bekannt gegeben. Die Karlsruher Richter haben den Rechtsstreit zwischen der Fotoagentur Ostkreuz und der Schlösserstiftung an das Oberlandesgericht Brandenburg zurückverwiesen (Az. V ZR 44/10).
   In dem Verfahren, das vom DJV und mehreren anderen Organisationen unterstützt wird, wenden sich die Ostkreuz-Fotografen dagegen, dass die Stiftung ihnen die Pressefotografie von Schlössern und Parks in Potsdam untersagt hat. Ebenfalls betroffen ist der Bildvertrieb Fotofinder. Hier hat der Bundesgerichtshof zugunsten von Fotofinder entschieden, weil der Vertrieb die Bilder nicht selbst angefertigt habe.
   Nach Auffassung der Richter müsse die Berufungsinstanz jetzt insbesondere klären, ob die Preußische Stiftung Eigentümerin der von ihr verwalteten Kulturgüter sei. Nähere Informationen bei: Michael Hirschler >>> hir@djv.de

11. Dezember 2010Entscheidung des Bundesgerichthofes

Bildagenturen dürfen Archivfotos weitergeben

   Der Bundesgerichtshof hat die Weitergabe von Archivfotos durch Bildagenturen an Medien grundsätzlich erlaubt. Es sei nicht Aufgabe der Bildagenturen, zu prüfen, ob eine Veröffentlichung der Bilder die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletze, urteilten die Richter (Az. VI ZR 34/09).   
   Im vorliegenden Fall hatte ein rechtskräftig verurteilter Mörder geklagt, weil eine Fotoagentur Bilder von ihm aus zurückliegenden Jahrzehnten an ein Magazin gegeben hatte. Der Bundesgerichtshof meinte, dass die Pressefreiheit in diesem Fall Vorrang vor dem Recht des Betroffenen am eigenen Bild habe. Nähere Informationen beim Rechtsreferat des DJV: Benno H. Pöppelmann >>> poe@djv.de

25. November 2010

Springer Verlag soll sich an Vereinbarungen für Fotojournalisten halten!

  Der Deutsche Journalisten-Verband fordert den Axel Springer-Verlag auf, sich an die Gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen zu halten, an die auch er gebunden ist.Hintergrund für diese Aufforderung an den Verlag sind Beschwerden von Bildjournalisten.
   Mehreren Springer-Blättern hätten sie aufgefordert, ihren Widerspruch gegen die Geschäftsbedingungen des Verlags zurück zu nehmen, andernfalls, so sei ihnen bedeutet worden, bekämen sie keine Aufträge mehr. Der DJV will den entsprechenden Beschwerden nachgehen, betroffene Kollegen/innen werden gebeten sich an die Geschäftsstelle des DJV Berlin >>> mailto:andre.gaehlert@djv-berlin.de zu wenden.
   In der Auseinandersetzung zwischen Springer und den freien Bildjournalisten geht es insbesondere um die Mehrfachverwertung von Fotos. Springer will offenbar weitgehende Nutzungsrechte an Fotos und Videos für die Online-Medien des Konzerns. Die Mehrfachverwertung von Fotos ist in den Gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen enthalten, die auch für die Springer-Blätter gelten.

19. November 2010

Wieder ein erfolgreicher Workshop

   Der Photoshop-Workshop für Mitglieder des DJV Berlin und JVBB am 18. November in den Räumen des DJV - Berlin war ein voller Erfolg. Einen ganzen Tag übten die Teilnehmer unter Anleitung der Referentin Tania Reh alle gezeigten Funktionen von Adobe Bridge, Rawkonvertierung und Adobe Photoshop CS5 an ihren eigenen Rechnern.
   Der  Workshop war in zwei Etappen aufgeteilt. Vormittags, bis zur Mittagspause, wurden alle Neuigkeiten und wichtige Funktionen in Bridge und Raw erklärt. Nach der Mittagspause wurde der Schwerpunkt auf Photoshop gesetzt, viele wichtige Neuerungen durchgesprochen und gezeigt. Auf dem Foto: Tania Reh zeigt wie’s geht. Foto: G. Fromm

29. Oktober 2010

Fachausschuss Bildjournalismus mit neuem Vorstand

Dieter Kroll, bisher kommisarischer Vorsitzender, kam mit seinen Söhnen zur Sitzung. Foto: G.F.

    Der  FA - Bildjournalismus im DJVBerlin hat am 28.10. einen neuen Vorstand gewählt. Neuer FA - Vorsitzender ist Norbert Kesten, sein Stellvertreter Andreas Springer. Dieter Kroll, der bis dahin den Fachausschuß kommissarisch leitete, kandierte nicht. 
   Nach der Wahl wurden  gemeinsam auch Themen für das nächste Jahr erarbeitetet. Vorgesehen sind wieder diverse Veranstaltungen und Workshops.
    Im Anschluss an die Sitzung wurde bei einem kleinen Imbiss die Ausstellung der Fotos und Zeichnungen von Andreas Springer eröffnet.  Springer hat 29 Jahre German Opens - das weltweit besetzte Berliner Tennisturnier der Damen bei Rot - Weiß -  dokumentiert.  Besonders hervorzuheben sind seine Zeichnungen, die er von Spielerinnen, nach den Fotos angefertigt hat. Die Ausstellung in der Lietzenburger Straße 77 ist nach Absprache mit der Geschäftsstelle für jeden zugänglich und wird voraussichtlich bis Anfang Sommer 2011 zu sehen sein.

1. Oktober 2010

Der Fachausschuss stellte die Weichen für seine künftige Arbeit

Vorstandsmitglied Gabriele Fromm informiert Photokina-Besucher am DJV Messestand. Zu Besuch sind hier unsere Mitglieder Norbert Kesten (l.) und Bernd Lammel. Beim Treffen in der Geschäftsstelle (rechtes Bild): Immer wieder stehen Bildjournalisten vor technischen Herausforderungen. Gabriele Fromm und Andreas Springer tauschen sich über die Handhabung der neusten Kamerageneration aus. Fotos: Lammel

   Der FA Bild des DJV Berlin in hat in der Septembersitzung über die inhaltliche Ausrichtung seiner Arbeit unter den Bedingungen der auf nicht absehbare Zeit verschobenen Fusion mit anderen Verbänden in der Region beraten. Hauptaugenmerk der Arbeit bleibt weiterhin die Orientierung und Weiterbildung ganz nah an der Entwicklung der Branche.
   Auf der Tagesordnung standen auch Onlinevermarktung, Entwicklung einer neuen Ausstellung für die Geschäftsstelle und anstehenden Wahlen zum Fachausschussvorsitz.  Spontan wurde ein Besuch der Photokina in Köln organisieren, an dem mehrer Mitglieder des FA teilnehmen.
   Der Wandel in den visuellen Medien zog sich wie ein roter Faden durch die Photokina 2010. Des DJV Bundesfachausschuss Bildjourbnalismus mischte sich mit einem eigenen Messestand in die laufende Diskussion ein. Im Bereich „meeting the professionals“ wurden ausgewählte Fotos aus dem Angebot des DJV Bildportal gezeigt und im Diskussionsforum zum Thema social networks im journalistischen Angebot referiert.
  „Der persönliche Besuch einer Messe ist trotz Informationsflut aus dem Internet immer noch von sehr großem Nutzen“, stellte Norbert Kesten fest, der gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen erstmals die Photokina besuchte. Tatsächlich bietet diese Messe viel mehr als technische Neuigkeiten. Die Vielfalt der Foto-Ausstellungen war beeindruckend. Im Pressezentrum besuchten die Fotojournalisten auch die vom Vorstandsmitglied  des DJV Berlin Dr. Wolf Siegert organisierte Ausstellung  der Agentur AKG Images, die Fotografenporträts zeigte.
   Wer nicht am gleichen Tag nach Berlin zurückreiste, nutzte die Gelegenheit mit Mitgliedern des Bundesfachausschusses bei einem Kölsch sich über den Alltag der Bildjournalisten auszutauschen.

23. August 2010Urteil

Verwaltungsgerichtshof: Polizisten dürfen fotografiert werden

   Die Polizei darf einem Pressefotografen grundsätzlich nicht die Anfertigung von Bildaufnahmen eines Polizeieinsatzes mit der Begründung untersagen, dass bei einer Veröffentlichung der Bilder eine Enttarnung der Beamten des Spezialeinsatzkommandos der Polizei drohe.
   Das hat nach Mitteilung des DJV („news 159“ vom 23. August) der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg am 19. August entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das die Untersagung von Bildaufnahmen für rechtmäßig erklärt hatte, aufgehoben (Az: 1 S 2266/09).
    Da die Presse regelmäßig erst nach Sichtung des Fotomaterials über die Art und Weise der Veröffentlichung und über eine gegebenenfalls erforderliche Unkenntlichmachung von Personen entscheidet, kann nicht bereits die Anfertigung von Bildaufnahmen durch Pressevertreter generell von vornherein verboten werden, meinten die Verwaltungsrichter. Grundsätzlich müsse von der Rechtstreue eines Pressefotografen ausgegangen werden. Nähere informationen bei: Benno H. Pöppelmann >>> poe@djv.de

Rechtsanwalt Lothar Mielke zu Gast bei Bildjournalisten

Seminar zum Urheberrecht war gut besucht

Rechtsanwalt Lothar Mielke bot viele neue Informationen Foto: (C) B. Lammel

   Wenn sich im Frühsommer bei bestem Fotowetter der Konferenzraum der Geschäftsstelle mit Bildjournalisten fast bis auf den letzten Platz füllt, dann musste das Thema und der Referent stimmig zum Bedarf sein. Rechtsanwalt Lothar Mielke hatte sein 40seitiges Script mit Urteilen zum Fotorecht aktualisiert und es gab eine Serie von Aha-Effekten bei den Zuhörern des Seminars am 4. Juni.
  
Die neuen Rechtsverhältnisse im Zeitalter digitaler Fotografien werden vom Referent durch Beispiele aus der Praxis plastisch gemacht. Sind Urheberrecht und Eigentum an Bildern identisch? Selbst alte Hasen kommen ins Zweifeln. Sie lernen, wer und wann Eigentums- oder Herausgabeansprüche hat, was eine Zweckübertragung ist und die Fristen, wann Ansprüche verjähren. Die Liste von Fotografierverboten ist länger geworden. Beispiele wirkten teils absurd und es gab auch viel zu Lachen bei der unterhaltsamen Erzählweise von Lothar Mielke, der es verstand mit einem trockenen Thema die Zuhörer bis zur letzten Minute zu fesseln.

Gericht: Sanssouci und alle ehemals preußischen Schlösser dürfen kostenlos fotografiert und genutzt werden – Gebühren sind unzulässig!

   Fotojournalisten/innen dürfen preußische Schlösser fotografieren und diese Bilder auch weiterhin gewerblich nutzen. Dies entschied das Oberlandesgericht Brandenburg am Donnerstag (18. 2. - Az.: 5 U 12/09, 5 U 14/09) und hat in einer Berufungsverhandlung das von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ausgesprochene Fotoverbot für unrechtmäßig erklärt.
  
Die Stiftung wollte als Eigentümerin von rund 60 historischen Bauwerken und Parkanlagen, die auf dem Gelände von Weltkulturerbe-Stätten stehen, das Fotografieren und die Nutzung der Aufnahmen von historischen Denkmälern und Anlagen ohne gewerbliche Genehmigung und Zahlung einer von ihr festgelegten Gebühr verbieten. Dagegen haben, mit Unterstützung des DJV, die Bildjournalisten der Fotoagentur „Ostkreuz“ und des Internetportals „Fotofinder“ geklagt.
   Die Stiftung hatte in den Parks und Schlossanlagen in Berlin und Brandenburg nur noch Fotos zu privaten Zwecken zugelassen. Pressefotos wurden von der Stiftung als gewerbliche Aufnahmen eingestuft, die mit der Parkordnung kollidieren würden. Im Herbst 2008 gab das Potsdamer Landgericht der Stiftung recht: Die Stiftung könne von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Zutritt zu ihren Anlagen von den Stiftungsrichtlinien abhängig machen. Die Richter in Brandenburg an der Havel, dem Sitz des Oberlandesgerichts, urteilten jetzt anders.
   Nach deren Auffassung gäbe es kein Vorrecht des Eigentümers ein Bild seines Eigentums zu verwerten. Wer nicht wolle, dass sein Eigentum fotografiert werde, könne den Zugang verbieten oder einen Sichtschutz errichten. Im Falle der Stiftung sei dieses jedoch nicht möglich, da ihre Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Die Aufgabe der Stiftung sei es laut ihres Auftrages, die Parks und Schlösser der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Mit den Honoraren, die Nutzer der Fotos an die Agenturen zahlen, werde , nicht die Nutzung des Eigentums der Stiftung abgegolten, sondern das Urheberrecht des Fotografen an den Bildern.